Prozess Kindesmissbrauch: Haft für Täter
Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte am Montag einen 42-jährigen Wiederholungstäter aus Krefeld wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Krefeld. Die Vorfälle sollen sich im März und April dieses Jahres ereignet haben. Verurteilt wurde der Angeklagte nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In das Urteil wurde eine rechtskräftige einschlägige Vorstrafe einbezogen.
„Eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs konnte angesichts der Beweislage nicht erfolgen“, teilte ein Öffentlichkeitssprecher am Landgericht mit. Eine zweite Anklage wurde erstmal eingestellt Der Prozess fand zum Schutz der beiden betroffenen Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die zweite Anklage gegen den Krefelder wegen sexueller Handlungen an der eigenen siebenjährigen Tochter wurde wegen der ohnehin zu erwartenden Strafe vorerst eingestellt. Dies ist ein üblicher Vorgang, der zur Anwendung kommt, wenn man zum Beispiel zum Schutz des ohnehin psychisch stark belasteten Kindes auf dessen Aussage verzichten will.