Königsburg: Ex-Türsteher (25) zu Haftstrafe verurteilt
Richterin erkannte Falschaussagen. Staatsanwalt ermittelt gegen Sicherheitskräfte.
Krefeld. Nachdem an drei Verhandlungstagen fast 20 Zeugen vernommen wurden, verurteilte das Amtsgericht den 25-jährigen Angeklagten aus Duisburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 17 Monaten auf Bewährung.
Dabei berücksichtigt wurde eine ähnlich gelagerte Vorstrafe. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Ex-Türsteher der Diskothek Königsburg einen männlichen und einen weiblichen Gast getreten hatte (die WZ berichtete). Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt geleugnet, wobei die Disko-Angestellten und die externen Sicherheitskräfte seine Version bestätigten.
„Vier Falschaussagen wie aus dem juristischen Lehrbuch“, kommentierte die Richterin. Es handele sich um eine Art Kodex nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
Dagegen standen die glaubhaften Aussagen vieler auch unbeteiligter Gäste, die die Tritte des Angeklagten gesehen hatten. Der uneinsichtige Verurteilte muss nun erhebliche Einschränkungen in Kauf nehmen. So wurde seine Strafe auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt und ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem muss er an einem Antiaggressionstraining teilnehmen und ein Schmerzensgeld von insgesamt 1300 Euro an die Geschädigten zahlen.
Der Staatsanwalt hat angekündigt, gegen die vier Bediensteten der Königsburg eine Anklage wegen Falschaussage einzuleiten. Ab sofort wehe ein anderer Wind bei Verfahren gegen oft ungeschulte Sicherheitskräfte in Diskos. Gewalt gegen wehrlose Gäste soll künftig hart bestraft werden - auch als abschreckendes Beispiel.