Der Fall Adnan Harb Kommission wirft der Behörde Unwahrheit vor

Ehefrau setzt sich in Krefeld für die Rückkehr ihres Mannes Adnan ein. Am Donnerstag findet eine weitere Solidaritätsaktion statt.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Nicht unkommentiert stehen lassen will die Ausländerrechtliche Beratungskommission die Aussagen der Ausländerbehörde zur Abschiebung von Adnan Harb. Nach einer außerordentlichen Sitzung am Mittwochabend verschickte die Kommission eine Stellungnahme. Darin wirft sie der Behördenleitung bei ihren Ausführungen in dem Fall in Teilen vor, die Unwahrheit gesagt zu haben.

Zeitgleich versucht Adnan Harb in Istanbul seine libanesische Herkunft zu beweisen. Derzeit ist sein Status dort laut seiner Frau Nawal und dem Gemeindereferenten von St. Anna, Jochen Pesch, ungeklärt. Beide stehen mit ihm telefonisch regelmäßig in Kontakt.

Laut ihren Schilderungen wird ein türkisches Gericht seine Unterlagen prüfen, die zunächst aus dem Arabischen ins Türkische übersetzt werden müssen, bevor es entscheidet, ob er türkischer Staatsbürger ist. „Es ist ungewiss, wie lange das alles dauert“, sagt Nawal Harb zerknirscht. Sie und ihre Kinder sind den Tränen nah. Die Situation zerrt an ihren Nerven. „Aber aufgeben werden wir nicht“, sagt Nawal Harb zur WZ.

Über die Ausführungen von Dezernent Ulrich Cyprian und Ordnungsamtsleiter Georg Lieser (die WZ berichtete) schüttelt sie den Kopf. Die hatten in einem Pressegespräch vor einer Woche betont, sie hätten keinen Zweifel an der Identität von Adnan Cetin. Unter diesem Namen wird er seit zehn Jahren in Krefeld geführt, als die ersten türkischen Register auftauchten.

„Die sind voller Fehler“, sagt Nawal Harb. „Der Fingerabdruck auf der nachträglich registrierten Geburtsurkunde ist nicht von Adnans Vater“, sagt die fließend Deutsch sprechende Libanesin und verweist auf die Prüfungsergebnisse ihres damaligen Anwalts. Ulrich Cyprian wiederum ist überzeugt, der Fingerabdruck ist vom Vater.

In der Wohnung der Familie Harb in Uerdingen legt Nawal Harb zahlreiche, im Libanon beglaubigte Dokumente vor. Die hätten sie und ihr Mann 1987 vor der Heirat angefordert. Die Trauung erfolgte am 9. Februar 1988 vor dem Standesamt in Oppum.

Sein arabischer Pass sei zu dem Zeitpunkt abgelaufen gewesen. Für eine Verlängerung hätte er persönlich in den Libanon reisen und dort den Antrag persönlich unterschreiben müssen. „Die Ausländerbehörde hat ihn aber nicht ausreisen lassen“, erinnert sich Nawal Harb.

Der Pass sei deshalb damals von der libanesischen Botschaft, zu der Zeit noch in Bonn, eingezogen worden. Heute hat die Botschaft in Berlin ihren Sitz, und dort liege immer noch in den Archiven der abgelaufene Pass ihres Mannes. Die Krefelder Ausländerbehörde sei dem aber zu keiner Zeit nachgegangen.

Im Pressegespräch hatte die Behördenspitze vergangene Woche betont, dass sie Adnan Cetin einen Aufenthalt zugesichert habe, wenn er ein türkisches Pass-Ersatzpapier vorweisen könne. Schwarz auf weiß ist diese Aussage laut Nawal Harb, aber auch laut Angelika Kleinschmidt nicht verbrieft.

Die Caritas-Mitarbeiterin und Vorsitzende der Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK) nimmt dazu im der Pressemitteilung deutlich Stellung: „Eine schriftliche Zusage, dass Herr Harb bei Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft einen Aufenthaltstitel erlangen kann, hat die ABK nicht erhalten.“ Auch Adnan Harb nicht laut seiner Frau. „Anlässlich eines Gesprächs Mitte Januar im Amt ist eine solche Zusicherung strikt abgelehnt worden. ’Unmöglich bei aktueller Sachlage’ heißt es hierzu in dem von der Ausländerbehörde verfassten Protokoll“, zitiert Kleinschmidt daraus.