Hiobsbotschaften über den Zustand der Krefelder Bäume hat es in den vergangenen Jahren häufig gegeben. Auch wenn sich zumindest die Wälder im Stadtgebiet nach dem jüngsten Bericht des Kommunalbetriebs Krefeld (KBK) durch viel Regen in den Jahren 2023 und 2024 erholt haben, müssen bei Neuanpflanzungen Folgen des Klimawandels – etwa durch neue Trocken- und Hitzeperioden – berücksichtigt werden. Dies ist ein Ziel der neuen Baumschutzsatzung, der der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung verabschieden soll.
„Dem Schutz des Baumbestandes zur Verbesserung und zum Erhalt des Mikroklimas im Krefelder Stadtgebiet kommt eine hohe Bedeutung zu. Nach knapp 20 Jahren war eine Anpassung der bestehenden Baumschutzsatzung an die geänderten klimatischen und räumlichen Bedingungen dringend erforderlich.“ So heißt es in der Begründung der neuen Satzung. Vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen sei im Falle von Baumneupflanzungen auf die Wahl von widerstandsfähigen Arten zu achten. So könnten zum Beispiel Mischalleen im Vergleich zu herkömmlichen Baumalleen den Folgen des Klimawandels besser widerstehen.
Vor allem der Schutz von Obstgehölzen, wie er in der Satzung verankert werden soll, stieß jetzt im Umweltausschuss, aber auch in eingereichten Stellungnahmen auf Kritik. Demnach müssen diese Bäume ab einem Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern erhalten werden – unabhängig davon, ob sie noch Früchte tragen. Die Industrie- und Handelskammer erinnert daran, dass die Garten- und Landschaftsbaubetriebe in Krefeld befürchteten, Grundstückseigentümer könnten bei einer Aufnahme der Obstgehölze in die Kategorie „schutzwürdige Bäume“ von entsprechenden Pflanzungen abrücken. „Diese Folge würde die Zielsetzung der Baumschutzsatzung konterkarieren“, so die IHK. Die Wohnstätte Krefeld sieht in einer solchen Unter-Schutz-Stellung einen weitergehenden Eingriff in die Bewirtschaftung privater Grundstücke.
Die Stadt Krefeld argumentiert anders: „Mit der Aufnahme der Obstgehölze in die Baumschutzsatzung sollen insbesondere zwei Ziele verfolgt werden. Zum einen soll ihr Mehrwert für die Biodiversität erhalten werden. Zum anderen soll auf diese Weise eine alternative Möglichkeit geschaffen werden, in kleineren Gärten, in denen für eine normale Ersatzpflanzung nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht, einen kleinen Obstbaum als Ersatzpflanzung zu pflanzen.“ Auf diese Weise könnten im besten Falle mehr Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
Der KBK möchte, dass Botanische Gärten aus dem Geltungsbereich der Satzung genommen werden. Denn zum Wesen des Botanischen Gartens gehörten Änderungen von Anlagen. Aus Sicht der Stadt Krefeld würde es dazu aber ausreichen, Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen zu erteilen.
Der Ausschuss konnte sich mit Blick auf die vorgebrachten Bedenken noch nicht zu einer Entscheidung durchringen. Daher wurde diese in die Ratssitzung am 1. April verschoben.
CDU-Nachfrage zum
Naturpark Schwalm-Nette
Seit geraumer Zeit wird über den Beitritt Krefelds zum Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette diskutiert (die WZ berichtete). Die CDU-Fraktion erinnerte in einer Anfrage im Umweltausschuss daran, dass die Nachbarkreise und -gemeinden (darunter Kempen) gegen eine solche Erweiterung sind. Sie sind in Sorge wegen einer nicht auskömmlichen Finanzierung und einem damit verbundenen steigenden Finanzbedarf. Auf die Frage, wie die Stadt Krefeld diese Widerstände bewertet, blieb die Verwaltung im Ausschuss eine konkrete Antwort schuldig. Besorgnisse über eine nicht auskömmliche Finanzierung seien nicht nachzuvollziehen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Und der Beitritt habe weder Auswirkungen auf die Landwirtschaft noch auf die kommunale Planungshoheit. Alle Gebiete, die Krefelder einbringen könne, seien schon heute Landschafts- oder Naturschutzgebiete.