Gemeindefinanzierungsgesetz Stadt erhält 248 Millionen vom Land

Krefeld/Düsseldorf · Aktuelle Berechnungen sehen im kommenden Jahr Rekordzuweisungen an die Gemeinden vor. Die Stadt Krefeld könnte davon profitieren.

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Nach aktuellen Berechnungen wird die Stadt Krefeld im kommenden Jahr im Rahmen der Gemeindefinanzierung rund 13 Millionen Euro mehr erhalten als 2022. Das erklären die beiden Krefelder CDU-Landtagsabgeordneten Marc Blondin und Britta Oellers. Grundlage ist die vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023, die Heimat- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach jetzt veröffentlicht hat. Laut der Arbeitskreis-Rechnung, die Grundlage für die Haushaltsplanung ist, soll die Stadt Krefeld im kommenden Jahr insgesamt 248 051 586,48 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Das bedeutet für Krefeld einen Zuwachs zum Vorjahr mehr als 13 Millionen Euro.

„Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren“, sagen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten. Ziel sei es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität der Bürger vor Ort ist. „In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können“, so Blondin und Oellers. Gemäß den durch die Landesregierung beschlossenen Eckpunkten fließen insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022. „So können wir dort kommunale Haushalte stärken, wo es notwendig ist – während in anderen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen deutlich gestiegen sind und weniger Unterstützung durch das Land erforderlich ist. Nach der Arbeitskreis-Rechnung kann die Stadt Krefeld zuversichtlich den aktuellen Krisen und Herausforderungen begegnen“, sind sich Blondin und Oellers sicher.

Wie viel Geld im kommenden Jahr tatsächlich aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz in Krefeld ankommt, ist noch nicht abschließend gesichert. Denn die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2023 basieren auf der aktuellen Steuerschätzung, die tatsächliche Referenzperiode endet erst am 30. September. Die Arbeitskreis-Rechnung ist daher eine vorläufige, damit die Kommunen in die Haushaltsplanung einsteigen können.

(Red)