Prozess Freispruch und Haftstrafe für Schlägerei auf offener Straße in Krefeld

Zwei Männer mussten sich bis Freitag vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten.

Das Amtsgericht Krefeld hat am Freitag ein Urteil gefällt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Ein Autofahrer und mindestens zwei Fußgänger hatten auf offener Straße ein Krefeld einen solch heftigen Streit, dass sich sich seit Anfang des Monats das Amtsgericht damit befassen muss. Ein Krefelder, 40 Jahre, und ein Rotterdamer, 59 Jahre, die beiden Fußgänger, mussten sich dort wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, den Autofahrer, den sie vom gemeinsamen Moscheebesuch kennen, verprügelt zu haben.

Am Freitag wurde das Urteil verkünet: Der ältere der beiden Männer wurde vom Gericht von den Vorwürfen freigesprochen. Der jüngere bekam eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Er legte allerdings noch im Gericht Berufung ein. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Das Ganze soll sich im Mai 2017 zugetragen haben. Da sollen die beiden Angeklagten gegen 14.40 Uhr mit weiteren Familienmitgliedern bei Rot über die Straße bei der Einmündung Obergarth/Mühlenfeld gegangen sein. Das spätere mutmaßliche Opfer habe scharf bremsen müssen, woraufhin ihm ein Mitglied aus der Gruppe auf die Windschutzscheibe gespuckt habe. Als der Fahrer fragte, was das denn solle, soll der Rotterdamer den Mann beleidigt haben und mehrfach mit der Faust durch das geöffnete Autofenster auf den Mann eingeschlagen haben.

Mann erleidet Prellungen
und Schürfwunden

Auch der Krefelder soll dann dazu gekommen sein. Gemeinsam sollen sie den Fahrer aus dem Auto gezogen haben und weiter auf ihn eingetreten und geschlagen haben. Der Mann erlitt Handprellungen und -abschürfungen, sowie eine Jochbeinprellung und Kopfschmerzen. Zeugen hatten derweil die Polizei informiert. Als die eintraf, sollen sich die Angeklagten nicht etwa beruhigt haben, sondern sollen auch die Beamten beleidigt haben. Der letzte Vorwurf wurde vor Gericht allerdings fallen gelassen.