Prozess Streit zwischen AfD-naher Professorin und Hochschule Niederrhein soll geschlichtet werden
Düsseldorf · Die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein ist nun ein Fall für den Güterichter. Darauf einigten sich beide Seiten am Mittwoch am Düsseldorfer Landesarbeitsgericht.
Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin eindringlich für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts mit Hilfe des Güterichters geworben.
Die Professorin Karin Kaiser hatte an der Hochschule Betriebswirtschaft gelehrt, bis ihr gekündigt worden war: Sie habe gegen das Nebentätigkeitsverbot verstoßen, sei einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe eigenmächtig einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert, warf ihr die Hochschulleitung vor.
Kommt es zu keiner Einigung hinter verschlossenen Türen, soll der Fall am 23. Januar kommenden Jahres erneut öffentlich verhandelt und dann entschieden werden.
In erster Instanz hatte die Professorin gewonnen. Ihre Nebentätigkeit, die jahrelang befristet genehmigt war, sei für die Kündigung unverhältnismäßig, befand das Arbeitsgericht Mönchengladbach. Der Einsatz eines Vertreters für ihre Vorlesung rechtfertige den Rauswurf ebenfalls nicht.
«Ich habe einen sehr, sehr großen Schaden erlitten», sagte die 56-Jährige am Mittwoch. Eine Immobilienfinanzierung sei durch die Kündigung geplatzt und durch die erhebliche Rufschädigung habe sie an keiner anderen Hochschule eine Professur bekommen. Das Angebot, an der Hochschule Niederrhein noch drei Semester zu lehren und den Vertrag dann aufzulösen, lehnte sie ab: «Das ist nicht das, was ich mir vorstelle.»
Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht: «Das ist eher ein Kommunikationsproblem.» Seit Monaten bemühe sie sich vergeblich um ein Gespräch mit dem Präsidenten der Hochschule.
Kaiser war bei der letzten Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten. Kurz vor der Wahl hatte sie einen Raum der Hochschule für eine Veranstaltung mit dem Titel «Tod des Rechtsstaats» nutzen wollen. Dies untersagte ihr die Hochschule. Der Raum sei für einen anderen Zweck reserviert worden. Außerdem habe die geplante Veranstaltung gegen die gebotene politische Neutralität der Hochschule in Krefeld und Mönchengladbach verstoßen.
Der Kündigung waren weitere Auseinandersetzungen vorangegangen. So versäumte die Professorin um einen Tag die Frist, einen Assistenten für Korrekturen zu beantragen. Den Gehilfen engagierte sie dennoch und sammelte bei den Studenten Spenden, um ihn zu finanzieren. Der Präsident forderte Kaiser auf, dies zu unterlassen und mahnte sie später deswegen ab.