Kooperation Bund mit palästinensischen Gemeinden

Krefeld · Rat beschließt Kooperation mit den Kommunen Eizaria und Bani Zeid al-Sharqiya.

OB Frank Meyer stellte klar, dass um eine zeitlich befristete Kooperation zum Austausch und zum Wissenstransfer handelt.

Foto: Andreas Bischof

Die Stadt Krefeld schließt eine Kooperation mit den beiden palästinensischen Kommunen Eizaria und Bani Zeid al-Sharqiya. Diese Entscheidung hat kürzlich eine Mehrheit des Stadtrats getroffen, nachdem eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung zuvor mehrfach vertagt worden war.

Schon im vergangenen November und dann nochmals im Februar stand das Thema auf der politischen Tagesordnung. Es gab aber immer wieder neuen Beratungsbedarf und Bedenken. Dass diese auch jetzt noch nicht ausgeräumt sind, wurde an den Beiträgen von Günther Porst (FDP) und Britta Oellers (CDU) deutlich. So fand Porst es bedenklich, sich vor dem Hintergrund der deutschen NS-Vergangenheit einseitig zu positionieren. Und Oellers bemängelte, das Verfahren sei schlecht vorbereitet worden, es werde zum Beispiel nicht klar, warum man sich gerade für diese beiden kleinen Kommunen – Bani Zeid al-Sharqiya hat 10 000 Einwohner, Eizaria 17 000 – als Kooperationspartner entschieden habe.

Gabi Schock (SPD) hielt dem den Anspruch von Krefeld als weltoffene Stadt entgegen, Ana Sanz Sanz (Grüne) verwies auf Moers, wo eine solche Partnerschaft schon längst gut funktioniere.

Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) stellte klar, dass es sich nicht um eine Städtepartnerschaft handele, sondern um eine zeitlich befristete Kooperation. Sie dient der Unterstützung durch Austausch und Wissenstransfer und wird finanziell gefördert im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Wie Meyer mit Blick auf die FDP-Kritik betonte, habe die Jüdische Gemeinde Krefelds keinerlei Bedenken angemeldet. Er selbst, so Meyer, würde auch eine trilaterale Zusammenarbeit mit einer weiteren Gemeinde in Israel begrüßen.

Der Beschluss im Rat fiel mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und UWG. Nun kann die Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding“ erfolgen, mit dem die Partner ihre Bereitschaft zum gemeinsamen Austausch erklären.

FDP-Anfrage: Nur stille
Minarette sind erlaubt

Auf Antrag der FDP beschäftigte sich der Rat mit dem muslimischen Gebetsruf. Dieser war von der Stadt Krefeld während der Corona-Pandemie parallel zum Glockengeläut der christlichen Kirchen erlaubt worden, da auch die Moscheen in dieser Phase geschlossen bleiben mussten. Die Liberalen wollten wissen, auf welcher Rechtsgrundlage dies nur dann erlaubt sein soll. Der zuständige Beigeordnete Marcus Beyer erklärte, dass bei Erteilung der Baugenehmigung für eine Moschee der Gebetsruf ausgeschlossen werde. Nur „stille“ Minarette werden gestattet. Grundsätzlich müsste eine Einzelfallgenehmigung erfolgen. In der Vergangenheit habe es immer wieder Anträge zu besonderen Anlässen gegeben.