Gericht Nacktfoto sorgt für Entgleisung im Chat

Krefeld · Das Gericht verhängt gegen einen 30-jährigen Krefelder eine Geldstrafe nach Beleidigung.

Das Gericht verhängte gegen den 30-jährigen Krefelder eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 500 Euro.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Wenn Menschen über soziale Medien kommunizieren, vergessen so manche ihre gute Kinderstube. Mancher scheint auch zu vergessen, dass Regeln und Gesetze auch gelten, wenn man sich nicht gegenüber steht. Darum musste sich Mitte der Woche ein 30-jähriger Krefelder wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten.

Angefangen hatte der Fall damit, dass der Mann Mitte November des vergangenen Jahres über eine Dating-App Kontakt zu einer jungen Frau mit einem geistigen Handicap gesucht hat. Per Handynachricht soll er ihr dann sexuelle Avancen gemacht und ihr sogar ein Nacktfoto geschickt haben. Als der Vater der Frau dies mitbekam, soll er sich in den Chat eingeschaltet haben und von dem Angeklagten massiv beleidigt worden sein. So soll der Angeklagte gesagt haben, dass der Vater wohl nicht mal in der Lage sei, ein gesundes Kind zu zeugen und die Mutter wohl eine Prostituierte sei, die in der Schwangerschaft geraucht und Alkohol getrunken habe.

Der Angeklagte räumte
die Taten vor Gericht ein

Die Vorwürfe räumte der Angeklagte vor Gericht weitestgehend ein. Er sagte, dass die Frau gesagt hätte, dass das Übersenden von Nacktfotos im gegenseitigen Einvernehmen und von beiden passieren solle. Außerdem habe der Vater der betroffenen Frau ihn genauso beleidigt.

Letztlich sah der Richter die Tat trotzdem als strafwürdig an. Er habe sehr schwerwiegende Beleidigungen ausgestoßen. Der Angeklagte wurde daher zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro, also zu einer Geldstrafe von insgesamt 500 Euro verurteilt.