Prozess in Krefeld Tod von Krebspatienten: Heilpraktiker soll drei Jahre in Haft
Krefeld · Ein Heilpraktiker aus Moers am Niederrhein soll wegen fahrlässiger Tötung von drei Krebspatienten für drei Jahre hinter Gitter. Das hat der Staatsanwalt am Montag am Krefelder Landgericht beantragt.
Der Mann habe bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, „alle Pflichten missachtet“ und grob fahrlässig gehandelt.
So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen Patienten eine bis zu sechsfache, tödliche Überdosis verabreicht.
Eine Rechtsanwältin, die Angehörige als Nebenkläger vertritt, zog die Aussage des Heilpraktikers in Zweifel, er habe seinen Beruf ergriffen, um schwerkranken Menschen zu helfen. Der 43-Jährigen, deren Angehörige sie vertrete, sei es nach der Behandlung sehr schlecht gegangen. Dennoch habe der 61-Jährige keinen Notarzt alarmiert und die an Brustkrebs erkrankte Frau einfach nach Hause geschickt. Obwohl es bei der Dosierung auf das Körpergewicht ankomme, habe er die zweifache Mutter nicht gewogen.
Der Prozess gegen den Heilpraktiker soll noch an diesem Montag zu Ende gehen. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung könnte das Landgericht das Urteil verkünden. Dem 61-Jährigen werden in der Anklage fahrlässige Tötung in drei Fällen und fahrlässige Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fällen vorgeworfen. Zwei Frauen und ein Mann starben im Juli 2016 innerhalb von zwei Tagen nach der Infusion.