Krefelder Haushalt: Rote Karte aus Düsseldorf
Aufsichtsbehörde weist auf mehrere Mängel im Krefelder Etat hin.
Krefeld. Kritiker hatten es befürchtet und vorausgesagt: Der bei der Bezirksregierung vorgelegte städtische Haushalt 2013/14 ist in der jetzigen Form nicht genehmigungsfähig. Die Aufsichtsbehörde weist in einem Schreiben an den Oberbürgermeister vom 10. April auf mehrere Mängel hin.
Es geht zum einen um die Pauschalkürzungen, aber auch um die Sparliste, die vom Rat lediglich zur Kenntnis genommen worden sei. Verwunderung drückt die Behörde über die beschlossene Haushaltssperre aus. Dieses Instrument sei eigentlich ausschließlich für Entwicklungen gedacht, die nach der Beschlussfassung über den Haushaltsplan auftreten.
Der Haushaltsentwurf 2013/14 war erst nach zähem Ringen und Widerständen aus der Verwaltung im Dezember 2012 mit den Stimmen von CDU, FDP und UWG verabschiedet worden. Die von der Verwaltung nach Aufforderung vorgelegte Sparliste sollte als Grundlage für eine einprozentige Kürzung in den einzelnen Geschäftsbereichen der Verwaltung dienen. Die anderen Ratsfraktionen hatten dies heftig kritisiert und davor gewarnt, dass dies nicht genehmigungsfähig sei.
Nach erster Sichtung der Unterlagen wird dies in der Bezirksregierung ähnlich gesehen. Dabei sei aufgefallen, dass der Beschluss „geschäftsbereichsbezogene Pauschalkürzungen enthält, die für eine Prüfung des HSK nicht hinreichend konkretisiert sind“. Es werde zwar auf eine von der Verwaltung erstellte Liste verwiesen, deren Maßnahmen aber im Rahmen der Beschlussfassung lediglich zur Kenntnis genommen worden seien. Die Auswirkungen des Beschlusses könnten aufgrund der geänderten Geschäftsbereichsstruktur „wenn überhaupt, nur mit großer Mühe nachvollzogen werden. Deshalb könne man diese Beträge für das Haushaltssicherungskonzept (HSK) nicht werten, „so dass die Genehmigungsfähigkeit bereits aus diesem Grunde gefährdet wäre“.
Die Bezirksregierung empfiehlt entsprechend eine erneute Beschlussfassung des Rates über das HSK — „möglichst in Form der überarbeiteten Maßnahmenliste“, aus der sich konkret erkennen lasse, welche Kürzungsbeträge in der neuen Geschäftsbereichsstruktur beabsichtigt seien und wie diese erreicht werden sollen.