Velbert Kämmerer verhängt eine Haushaltssperre
Velbert. · Rund sechs Millionen Euro Rückzahlung an den Kreis, städtischer Versorgungsaufwand 800 000 Euro höher als kalkuliert.
Stadtkämmerer Christoph Peitz zieht die Notbremse. Er hat eine Haushaltsperre verfügt. Hintergrund ist die erfolgreiche Klage der Stadt Monheim gegen die Finanzierung der kreiseigenen Förderschulen und Kindergärten durch die allgemeine Kreisumlage. Velbert muss – die WZ berichtete im April – Millionen an den Kreis Mettmann zurückzahlen. „Aufgrund der Verwaltungsgerichtsentscheidung kommt es für die Stadt in diesem Jahr zu einer Haushaltsmehrbelastung von rund sechs Millionen Euro. Zu einem kleinen Teil wird sie über eine bereits gebildete Rückstellung abgedeckt, zu einem deutlich größeren Teil wird sie jedoch in 2019 ergebniswirksam und den Haushalt entsprechend massiv belasten“, teilte die Verwaltung am Dienstagmittag mit.
Die Bezirksregierung Düsseldorf habe am 7. Juni in ihrer Verfügung zum Haushaltsplan 2019 gefordert, dass durch diesen durch die Stadt Velbert nicht zu vertretenden Sachverhalt der Haushaltsausgleich auf keinen Fall gefährdet werden darf und die Mehrbelastung im Rahmen der Bewirtschaftung kompensiert werden muss. „Der Bericht zur Haushaltslage zum zweiten Quartal 2019 sowie die Risikobewertung einzelner Haushaltspositionen machten deutlich, dass der notwendige und durch die Bezirksregierung vorgeschriebene Haushaltsausgleich ohne Gegenmaßnahmen gefährdet sein könnte. „Dies hat mich dazu bewogen, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre anzuordnen und der Forderung der Bezirksregierung nach einem im Ergebnis ausgeglichenen Haushalt zu entsprechen“, erläutert Stadtkämmerer Christoph Peitz.
Stadtrat erhielt Informationen in der Sondersitzung am Dienstag
Er hat den Stadtrat bei dessen Sondersitzung am Dienstag über dies Etatsperre informiert. Laut Haushaltsplan sei für dieses Jahr mit einem positiven Ergebnis in einer Größenordnung von rund 2,7 Millionen Euro gerechnet worden. Ein weiterer Grund für die Haushaltssperre sei die Entwicklung beim Versorgungsaufwand, so Peitz. Hier musste auf den fortgeschriebenen Planansatz nochmals ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 800 000 Euro eingeplant werden.
Mit Inkrafttreten der Haushaltssperre dürfen nur noch Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Ferner dürfen Bauten, Beschaffungen oder sonstige Investitionsleistungen nur noch getätigt werden, für die im Haushaltsplan Verpflichtungsermächtigungen oder Finanzpositionen vorgesehen sind. Das Eingehen neuer freiwilliger Aufgaben ist weiterhin nur zulässig, wenn eine Kompensation durch den Verzicht auf andere freiwillige Leistungen erfolgt. Auch bei den Pflichtaufgaben gilt bereits vor Auftragsvergabe, dass die Aufwendungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind und jede Möglichkeit zur Kostenreduzierung auszuschöpfen ist.
Darüber hinaus gilt für die im Etat 2019 veranschlagten Ermächtigungen eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von zehn Prozent bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen für die in den Budgets der Stabsstellen und Fachbereiche veranschlagten Ansätze. Die Haushaltssperre gilt auch für die entsprechenden Ansätze des Finanzplans. HBA