Wülfrath Kämmerer verfügt Haushaltssperre

Wülfrath · Grund ist der unerwartete Wegfall von Gewerbesteuereinnahmen 2018/2019.

Rainer Ritsche.

Foto: Andreas Reiter

. Kämmerer Rainer Ritsche hat gestern eine Haushaltssperre verfügt. Ursache für diese Maßnahme sei die auf Basis der Buchungen des ersten Quartals erstellte Prognosebetrachtung der voraussichtlichen Ergebnisentwicklung im Gesamtjahr. Hier drohe nach den Erkenntnissen der Kämmerei statt des am 4. Dezember vom Rat beschlossenen Ergebnisplus von rund 1,4 Millionen Euro nun ein Fehlbetrag von etwa 1,2 Millionen Euro. Zurückzuführen sei diese ­Verschlechterung zum einen auf notwendige Ermächtigungsübertragungen der 2018 nicht in Anspruch genommenen Ansätze für Aufwendungen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro und auch eine notwendige Herabsetzung der Gewerbesteuererwartungen für das laufende Jahr.

„Der Gewerbesteuereinbruch trifft uns unerwartet“

Wie Rainer Ritsche erklärt, handele es sich bei der Übertragung der Aufwandsermächtigungen aus dem Vorjahr um einen Vorgang, der nicht überraschend kommt und der von dem geplanten Ergebnisplus aufgefangen werden kann. „Wir hätten bei planmäßiger Ausführung des Haushalts auch unter Berücksichtigung der Übertragungen ein positives Ergebnis erwirtschaftet. Der Gewerbesteuereinbruch trifft uns hingegen unerwartet. Dass ein Unternehmen – nachdem wir im Rat am 4. Dezember nach langer Diskussion um eine Anhebung der Grundsteuer B einen Gewerbesteueransatz von elf Millionen Euro beschlossen haben – im ersten Quartal 2019 mit einem Herabsetzungsantrag für Gewerbesteuervorauszahlungen für 2018 und 2019 in Millionenhöhe um die Ecke kommt, ist ausgesprochen ärgerlich“, so der Kämmerer. „Ich muss davon ausgehen, dass sich auch dort die Erkenntnisse möglicherweise erst kurzfristig ergeben haben. Seit mehr als sechs Monaten bemühe ich mich intensiv mit dem Wirtschaftsförderer um einen Gesprächstermin – endlich haben wir ein Terminangebot bekommen: am 6. Mai. Vor dem Herabsetzungsantrag an das Finanzamt habe ich keinen Hinweis auf Steuerausfälle in dieser Größenordnung erhalten. Das könnte gerne besser laufen“, macht der Erste Beigeordnete und Kämmerer deutlich.

Die Haushaltssperre betreffe die Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Einsparziel von 300 000 Euro sowie Sach- und sonstige Aufwendungen mit einem Einsparziel von rund 660 000 Euro. Insgesamt werde unter Berücksichtigung dieser Einsparungen noch ein knapp positives Jahresergebnis von etwa 25 000 Euro erwartet. Zusätzlich werde für die Dauer der Sperre, die zunächst bis zum Jahresende gelten soll, die Inanspruchnahme von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen auf solche Fälle beschränkt, für die ein rechtliches Erfordernis besteht beziehungsweise die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

„Ich hoffe, die Sperre im laufenden Jahr wieder aufheben oder abmildern zu können, wenn sich das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung genauer zur Anwendung der zum 1. Januar 2019 eingeführten neuen haushaltsrechtlichen Vorschriften geäußert hat. Tendenziell ist zu erwarten, dass das Ergebnis durch geänderte Regelungen zur konsumtiven oder investiven Verbuchung bestimmter Geschäftsvorfälle gegenüber der auf bisherigem Recht basierenden Planung entlastet wird. Das müssen wir uns dann noch gemeinsam mit dem technischen Dezernat anschauen und bewerten“, so Ritsche.