Kündigung: Altenpfleger und Caritas einigen sich auf Vergleich

Die fristlose Kündigung ist zurückgenommen.

Krefeld. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen das Caritas-Altenheim St. Josef wegen des „Vorwurfs der fahrlässigen Tötung von 15 Heimbewohnern“ eingestellt. Ein Altenpflegehelfer hatte Anfang des Jahres seinen eigenen Arbeitgeber angezeigt und in den Medien schwerwiegende Vorwürfe erhoben. Die Caritas hatte daraufhin dem damals 61-jährigen Mitarbeiter gekündigt. Die Staatsanwaltschaft sieht die Vorwürfe nicht bestätigt.

Gegen die fristlose Kündigung seines langjährigen Arbeitgebers hatte der Altenpflegehelfer im Frühjahr geklagt. Das Arbeitsgericht Krefeld wies die Klage ab. Dagegen legte der 61-Jährige mit seinem Anwalt Berufung ein. Am Freitag nun wurde der Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt. Beide Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die fristlose Kündigung wird in eine Freistellung umgewandelt. Zum 30. Juni 2014 scheidet der Altenpflegehelfer aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er wiederum hält die Vorwürfe laut Caritas-Geschäftsführer Hans-Geog Liegener nicht aufrecht und wird sie auch nicht mehr wiederholen. Die Caritas hat von der Heimaufsicht festgestellte Mängel inzwischen abgestellt und für die Nacht eine zusätzliche Pflegekraft eingestellt. yb