Krefeld Landgericht Krefeld: Colonia Dignidad-Arzt Hopp gehört in Haft

Krefeld. Es hat lange gedauert, doch am Montag ist das Landgericht Krefeld nun zu einer Entscheidung gekommen. Endlich werden die Opfer sagen, die empört darüber waren, dass Hartmut Hopp, ehemaliger Krankenhausleiter der Sektengemeinde Colonia Dignidad, lange Zeit unbehelligt in Krefeld gelebt hat.

Hartmut Hopp

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld hat die Gerichtsakten aus Chile nun abschließend geprüft und das Urteil für gültig erklärt. Die Kammer hat die ausländische Sanktion in eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einen Tag umgewandelt.

Hartmut Hopp war in Chile neben weiteren Angeklagten als Gehilfe von Paul Schäfer, Begründer von Colonia Dignidad, wegen Vergewaltigung von vier Minderjährigen unter 12 Jahren und sexuellen Missbrauchs von 16 Minderjährigen nach chilenischem Recht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt worden. Die Taten wurden nach den Feststellungen der chilenischen Urteile zwischen 1993 und 1997 begangen.

Das Landgericht Krefeld hatte im Wesentlichen zu prüfen, ob die chilenischen Urteile in einem Verfahren ergangen sind, das mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Einklang stand. Die Strafkammer hat dies nun bejaht. Die Entscheidung ist kein Akt deutscher Strafgerichtsbarkeit, sondern ein Akt der Rechtshilfe im Rahmen der Vollstreckung. Hartmut Hopp kann gegen das Urteil noch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Der Fall Hopp hatte auch in der Politik hohe Wellen geschlagen. SDP, CDU und Grüne hatten im Bundestag einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht und die rückhaltlose Aufklärung der Verbrechen in der deutschen Sekten-Siedlung „Colonia Digdnidad“ gefordert.