Drastische Strafen nach Spielabbruch
Sperren von drei Monaten und acht Wochen. Schlägerei bei C-Ligaspiel zwischen dem SC Schiefbahn III und dem SV Oppum II.
Schiefbahn/Oppum. Die Spruchkammer des Fußballkreises Kempen-Krefeld hat drastische Strafen nach dem Spielabbruch am 2. November im Meisterschaftsspiel der Fußball-Kreisliga C, Gruppe 4 zwischen dem SC Schiefbahn III und dem SV Oppum II ausgesprochen. Schiedsrichter Norbert Mormels hatte das Spiel abgebrochen. Als er beim Stand von 2:1 für den Gastgeber in der 87. Minute auf Elfmeter für Oppum entschied, gab es große Tumulte. Neben Beleidigungen gegen den Schiedsrichter flogen zwischen den beteiligten Mannschaften und den Zuschauern auch die Fäuste.
Einer der Hauptbeteiligten war der Schiefbahner Spieler Volkan Yaser. Er ist mittlerweile aus dem SC Schiefbahn ausgetreten. Dadurch wurde das Verfahren gegen ihn ausgesetzt. „Sein Pass wurde eingezogen, da er keinem Verein mehr angehört“, sagte der Vorsitzende der Spruchkammer, Reiner Hohn. Sollte sich Yaser aber wieder einem Verein anschließen, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Durch den Austritt aus dem Club wird die Verjährung gehemmt.
Der Schiefbahner Spielertrainer Abdul-Kadir Dogan wurde wegen Beleidigung des Schiedsrichters für acht Wochen — bis zum 28. Dezember — gesperrt. Bis dahin sind Dogan sämtliche sportlichen Aktivitäten, auch seine Trainerfunktion für die Schiefbahner, untersagt. Eine Sperre von drei Monaten — bis zum 8. Februar 2015 — wegen einer Tätlichkeit gegen einen Oppumer Spieler wurde gegen den Schiefbahner Gökhan Erdogan ausgesprochen.
Darüber hinaus stellte die Spruchkammer fest, dass beide Vereine für den Spielabbruch verantwortlich waren. Aus diesem Grund wurde das Spiel für beide Vereine als verloren gewertet, die Clubs müssen jeweils 100 Euro Strafe zahlen.
Die Spruchkammer rügte auch das unsportliche Verhalten der Zuschauer. Aus diesem Grund müssen beide Clubs jeweils weitere 100 Euro Strafe bezahlen. Im Verlauf des Verfahren wurde festgestellt, dass die Schiefbahner zudem einen nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt hatten. Hierfür gab es für den Club eine weitere Geldstrafe. Beide Vereine haben zehn Tage Zeit, gegen das Urteil der Spruchkammer Einspruch einzulegen.