Wohnungsnot Makler fordert Leerstand-Steuer für Hausbesitzer
Krefeld · Wohnraum, der nicht genutzt wird, wirft keine Steuern ab. Ein Makler will nun Eigentümer mithilfe des Finanzamts dazu zwingen, freien Wohnraum zu vermieten.
Viele Wohnungen stehen in Krefeld leer. Laut dem „Wohnungsmarkt-Report NRW“ der Immobiliengesellschaft LEG sind es 7000 Einheiten. Die Stadt bezifferte den Bedarf an neuem Wohnraum im vergangen April auf 6500 Einheiten bis zum Jahr 2020. Vorausgesetzt, dass die Einwohnerzahl Krefelds weiter steigt. Neu bauen? Oder den Bestand besser nutzen? Der Krefelder Immobilienmakler Karl-Heinz Schmitz sieht im Letzteren eine praktische Lösung: „Viele Wohnungen stehen leer, werden nicht vermietet oder sogar blockiert. Manche sind ein Kapitalparkplatz für Spekulanten.“ Wohnraum, der nicht genutzt wird, wirft keine Steuern ab. Schmitz will einer möglichen Wohnungsknappheit vorbeugen: „Viele Eigentümer sind satt, träge oder auch zu alt, um Reparaturen anzustrengen, oder wollen sich mit den Problemen eines neuen Mieters nicht befassen.“
Wohnstätte-Chef Siegert hält nichts von einer Zwangsabgabe
Sie ließen ihre Wohnungen leer stehen, so Schmitz. Um die Motivation für eine Vermietung zu erhöhen, regt er eine „Leerstand-Steuer“ an, ein kleiner Betrag pro Quadratmeter. „Die Finanzämter fragen ab und an mal nach, warum etwas nicht vermietet ist“, sagt Schmitz. Er findet, die Finanzbehörden könnten durch wiederholte Anschreiben und Fristsetzungen zur Neuvermietung Druck ausüben. Thomas Siegert von der Wohnstätte Krefeld ist anderer Meinung: „Von einer Leerstand-Steuer halte ich nichts. Jeder hat sein eigenes wirtschaftliches Interesse. Die Frage ist oft: wie kriege ich mein Investment wieder raus?“ Eine Wohnungsnot sieht er nicht: „Wir haben keinen angespannten Wohnungsmarkt. Es stehen genügend Wohnungen zur Verfügung. Engpässe gibt es nur in Teilsegmenten.“ Den marktbedingten Leerstand in Krefeld beziffert Siegert auf 1,5 Prozent, insgesamt liege er bei fünf Prozent. „Wir haben keine extremen Mitpreisentwicklungen.“
Das Finanzministerium NRW teilt mit: „Der Eigentümer einer Immobilie kann ertragssteuerlich nicht gezwungen werden, diese zu vermieten, um Einkünfte zu erzielen.“ Weiter heißt es: „Verluste in der Steuererklärung können nur dann anerkannt werden, wenn die Überschusserzielungsabsicht zu bejahen ist. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen.“ Das Bemühen um Vermietung, wie zum Beispiel durch Schaltung von Anzeigen, Renovierung, um einen zeitgemäßen Zustand zu erreichen, ist ausschlaggebend. Der Wille müsse erkennbar sein.