Mann gesteht Missbrauch seiner Enkelkinder

Rentner erspart durch ein spätes Geständnis den Opfern eine Aussage vor Gericht und erhält eine Bewährungsstrafe.

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Krefeld. Dreieinhalb Stunden lang vernahm die erste Große Strafkammer am Montag fünf Zeugen, weil der Angeklagte den sexuellen Missbrauch seiner beiden Enkelkinder zunächst nicht gestehen wollte. Als sich die Vernehmung der Kinder am nächsten Verhandlungstag abzeichnete, besann sich der angeklagte Großvater doch noch eines Besseren und gestand, dass die Berührungen im Schambereich nicht zufällig beim Spiel, sondern mit Absicht erfolgten.

Das Geständnis, zu dem auch sein Verteidiger riet, brachte dem einschlägig Vorbelasteten eine vergleichsweise milde Strafe ein: zwei Jahre Haft, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie die Auflage, sich zukünftig von den Kindern fern zu halten und beiden eine Entschädigung von jeweils 500 Euro zu zahlen.

Der Fall wurde als minder schwer eingestuft, weil die Übergriffe aus dem Jahr 2013 zumindest keine körperlichen Schäden bei den Kindern hinterlassen haben. Die Staatsanwältin verwies allerdings auf mögliche psychische Spätfolgen.

Schon bei einem vermeintlichen früheren Übergriff auf die älteste Tochter seiner Schwiegertochter hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Großvater eingeleitet, das jedoch mit Rücksicht auf das schwer kranke Kind nicht zu Ende geführt wurde. Die Mutter der Kinder hatte vom Jugendamt die Auflage, ihre beiden jüngsten Kinder vom Großvater fern zu halten. Sie hielt sich nach eigener Aussage jedoch nicht daran, weil sie die Anschuldigungen nicht wahrhaben wollte und die Kinder ihrem Ehemann nicht entziehen wollte. Der lebte nach der Trennung wieder bei seinem Vater.

In dessen Haus schliefen in der Tatnacht wegen Renovierungsarbeiten alle Beteiligten in einem Raum in getrennten Betten oder auf Matratzen. Gegen Morgen kletterten die Kinder zum Großvater ins Bett, wo es zum „Rumbalgen“ mit den sexuell ausufernden „Kitzelspielen“ kam. Die Mutter hatte davon nichts mitbekommen.