Nur 21 Ansprachen Maskenpflicht in Krefeld: Bußgeld-Androhung zeigt Wirkung

Krefeld · Die registrierten Verstöße gegen die Maskenpflicht in Krefeld sind deutlich gesunken. Am Dienstag gab es lediglich 21 Ansprachen.

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Die Androhung eines Bußgeldes bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht zeigt Wirkung: Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian berichtet, dass die Zahl der Verstöße seither deutlich gesunken ist. Am Dienstag hat es in Krefeld 21 Ansprachen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) an elf Haltestellen gegeben, davon fünf an der Rheinstraße. Zum Vergleich: Am 16. Mai hatte es 459 Ansprachen wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gegeben. Diese Zahlen hatten die Stadt am Ende dazu bewegt, das Bußgeld einzuführen.

Seit 25. Mai kann die Stadt ein Bußgeld von 25 Euro bei einem Verstoß, 50 Euro im Wiederholungsfall, verhängen. Bisher sei das noch nicht notwendig gewesen, so Cyprian weiter. Bevor ein Bußgeld verhängt wird, setzt die Stadt zunächst auf Ansprache und das Feststellen der Personalien. Fällt derjenige innerhalb 24 Stunden erneut auf, wird das Bußgeld fällig. Die Maskenpflicht gilt in NRW u.a. beim Einkaufen, an Haltestellen, im ÖPNV sowie in Restaurants auf dem Weg zum Platz oder zur Toilette.

Probleme bereitet der Stadt die Alkohol- und Drogenszene, die sich derzeit wieder vom ehemaligen Hamburg-Mannheimer-Haus zum Theaterplatz verlagert hat. Insgesamt 54 Personen aus dieser Szene mussten wegen Verstoßes gegen das Kontaktverbot angesprochen werden.

Lockerung bei standesamtlichen Trauungen

Derweil hat das Land NRW in der aktuellen Coronaschutz-Verordnung auch die Regelungen für standesamtliche Hochzeiten gelockert. Demnach dürfen mehr Gäste bei der Trauung und vor der Trau-Location zusammenkommen.

Für das Standesamt im Stadtpalais, Rheinstraße 138, bedeutet dies, dass sich im kleinen Trausaal insgesamt sechs Personen inklusive Standesbeamter aufhalten können. Das teilte die Stadt nun mit. Im großen Trausaal sind insgesamt elf Personen inklusive Standesbeamter möglich. Ausnahmen gelten für Familienangehörige, was nach den Angaben der Verwaltung individuell abzuklären bleibt. Ein Großteil der standesamtlichen Eheschließungen findet üblicherweise ohnehin mit diesem Personenkreis statt, so die Stadt weiter.

Nach der der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind standesamtliche Trauungen auch mit Gästen außerhalb der Familie und Lebenspartnern zulässig, „wenn die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten und ein direkter Kontakt vermieden wird“.

Wohnstätte mit umfangreichem Corona-Konzept

Auch für die Wohnstätte Krefeld, mit 8869 Wohnungen Krefelds größtes Wohnungsunternehmen, bedeutet die Corona-Pandemie eine große Herausforderung. „750 bis 800 Wohnungen wechseln pro Jahr den Mieter“, sagt Geschäftsführer Thomas Siegert. Diese Abnahmen und Übergaben würden auch in der Krise nahtlos weitergeführt. Allerdings werden Abnahme- und Übergabetermine nun getrennt durchgeführt. Handwerkertermine in vermieteten Wohnungen bleiben, so Siegert, derzeit auf Notfälle beschränkt. Dagegen werde das Instandhaltungsprogramm uneingeschränkt fortgeführt. Rund eine Million Euro pro Monat gibt die Wohnstätte für solche Maßnahmen aus. Auch die Baumaßnahmen laufen weiter. Allein im Frühjahr/Sommer 2020 werden diese Neubauwohnungen bezugsfertig: Neue Flur 142 – 146, 24 Wohnungen öffentlich gefördert, Tilsiter Straße 34 – 40, 38 Wohnungen öffentlich gefördert, und Herbertsstraße, 2. Bauabschnitt, 57 Wohnungen, davon 43 öffentlich gefördert.