Corona in Krefeld Krefeld führt Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein

Krefeld · Lange hat die Stadt Krefeld gezögert. Doch am Montagmorgen hat sich der Corona-Krisenstab endgültig dazu entschlossen: Ab Montag, 25. Mai, werden die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes Bußgelder bei Verstößen gegen die Mundschutzpflicht verhängen.

Auch an den Haltestellen (hier an der Rheinstraße/Ecke Ostwall) herrscht Maskenpflicht. Da dies vielen Krefeldern nicht bewusst ist, kommt es immer wieder zu Verstößen. Die Stadt kündigt deshalb Bußgelder an.

Foto: Andreas Bischof

Das kündigte Oberbürgermeister Frank Meyer am Montagmittag an. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Bussen und Bahnen ist in NRW schon Ende April eingeführt worden. Doch das sei in Krefeld offenbar „nicht bei allen angekommen“, sagte Meyer. Vor allem an den Haltestellen sei die Situation problematisch. Denn auch dort gilt diese Pflicht. Meyer berichtete von eigenen Beobachtungen vom Wochenende an der Haltestelle Rheinstraße, wo die Maskentragenden in der deutlichen Minderheit gewesen seien.

 Der KOD musste zuletzt immer wieder Leute ansprechen und auf die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung drängen. Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian nannte konkrete Zahlen vom Wochenende. Danach gab es allein am Freitag 459 Verstöße – „das ist der höchste Wert seit Beginn der Zählung“ – gegen die Maskenpflicht, davon 374 an Haltestellen, 44 auf dem Wochenmarkt Westwall, 29 innerhalb von Einkaufszentren, sieben im Einzelhandel sowie fünf im Gastronomiebereich. Dort trugen in einer von sechs kontrollierten Gaststätten fünf Personen (sowohl Gäste als auch Beschäftigte) keine Maske.

Am Samstag kamen 283 Verstöße hinzu, am Sonntag nochmals fast 100. Davon 24 an der Haltestelle Rheinstraße, 19 am Ostwall und 47 im Eingangsbereich des Zoos. Denn auch auf dem Vorplatz vor den Kassen muss die Maske getragen werden.

Bisher hatte sich die Stadt auf freundliche Ansprachen und Hinweise beschränkt. Da das aber offenbar nicht ausreicht, wird nach einer kurzen Karenzzeit ab 25. Mai mit Bußgeldern gearbeitet.

Wie Frank Meyer versicherte, werden diese in Krefeld allerdings nicht so hoch wie etwa in Köln ausfallen. Dort wird bei entsprechenden Verstößen ein Bußgeld von 150 Euro verhängt. In Aachen sind es 35 – in Bayern können es sogar bis zu 5000 Euro werden. Gemessen daran sind die 25 Euro, die in Krefeld ab kommenden Montag verhängt werden, gering. Im Falle eines wiederholten Verstoßes wird sich diese Summe  auf 50 Euro erhöhen.

Kein „Bollerwagen-Verbot“ am Vatertag vorgesehen

Laut Frank Meyer verdiene die Stadt an diesen Bußgeldern nichts, denn sie seien mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Außerdem würden dadurch Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes gebunden. Wegen der großen Zahl der Verstöße sei man aber nicht an der Einführung vorbei gekommen. „Unsere Hoffnung ist, dass wir die Regel nur selten anwenden müssen“, erklärte der Oberbürgermeister.

Keine besonderen Maßnahmen plant die Stadt mit Blick auf den bevorstehenden Vatertag. Denn nach den Erfahrungen vom 1. Mai erwarte man keine größeren Probleme, so Ulrich Cyprian. Ein „Bollerwagen-Verbot“ werde es nicht gegen, die vorgeschriebenen Abstände zwischen den feiernden Vätern müssen selbstverständlich eingehalten werden. Das werde der KOD „mit voller Mannschaftsstärke“ auch kontrollieren, kündigte Cyprian an. Falls sich Vatertags-Rad-Mobile auf den Weg machen, sei für deren Kontrolle die Polizei zuständig. Die Befreiung von den Parkgebühren im öffentlichen Raum endet nach Mitteilung des Dezernenten am Sonntag, 31. Mai.

Für Montag, 25. Mai, kündigte Meyer die Öffnung des Freibads in Bockum an. Das dafür notwendige Hygiene-Konzept will die Stadt am Mittwoch der Öffentlichkeit vorstellen.