Mediation: Frieden schließen bei Kaffee und Kuchen

Zwölf Richter des Landgerichts sind seit drei Monaten als Mediatoren tätig. Ihre Vermittlung zeigt erste Früchte.

Krefeld. Runder Tisch statt Richterbank, Ratschlag statt Urteil: Seit drei Monaten lernen Prozessgegner im Krefelder Landgericht eine ganz neue Justiz kennen. Seit dem 18. August müssen zivilrechtliche Auseinandersetzungen nicht mehr zwangsläufig vor einer Zivilkammer entschieden werden.

Per richterlicher Mediation kann so manche Auseinandersetzung abseits des Verhandlungssaals zu einem Vergleich führen - und die Zeit bis zu einer Entscheidung vor allem erheblich vergekürzt werden. Die ersten Erfahrungen sind durchweg positiv.

Richter Tim Buschfort hatte unlängst streitende Parteien an einen Tisch geholt, die eine komplizierte Auseinandersetzung um den Verkauf einer teuren Maschine vor Gericht ausfechten wollten. Bei Kaffee und Kuchen in der dritten Etage des Gerichtsgebäudes am Nordwall war nach wenigen Stunden der Vergleich perfekt.

"Das Zivilverfahren hätte zwei bis drei Jahre dauern können", schätzt Buschfort. Er kann sich auch vor dem Schiedsmann gescheiterte Nachbarschaftsstreitigkeiten für die Mediation vorstellen.

Mit einem solchen Verfahren müssen alle Beteiligten einverstanden sein. Schon mit der ersten Post vom Gericht erhalten Sie eine Informationsbroschüre und einen Brief von Landgerichtspräsident Gerd Waldhausen, in denen die neue Möglichkeit aufgezeigt wird. Vertraulichkeit und die Tatsache, dass keine weiteren Kosten entstehen, werden dabei herausgestellt.

Der Mediator ist ein Richter, der nie zugleich der streitentscheidende Richter aus dem Zivilverfahren sein kann. Innerhalb weniger Wochen gibt es bereits einen Termin für das vermittelnde Gespräch. Das eigentliche Gerichtsverfahren ruht derweil.

Doch nicht nur ein schneller Termin ist möglich. Wenn am Ende eine Lösung gefunden wird, ist gleich eine Mediationsvereinbarung möglich. Diese kann als richterlicher Vergleich protokolliert und damit als Vollstreckungstitel wirksam werden. Da der Mediator von einem Richterkollegen mit der Güteverhandlung betraut worden ist, kann das Protokoll gleich nach der Mediationssitzung erstellt werden. Im besten Fall ist damit die Justiz entlastet worden und kann andere Verfahren beschleunigen.

Da der Mediator keine Rechtsberatung bietet, müssen die Gegner stets durch einen Anwalt vertreten werden. Für die kann das Mediationsverfahren durchaus lukrativ sein. Da nur bei Gericht anhängige Prozesse in Frage kommen, haben sie ihre Gebühren bereits erhalten. Bei einem Urteil würden sie nichts weiter verdienen. Kommt es aber beim Mediationsverfahren zu einer Einigung, erhalten die Anwälte noch eine Vergleichsgebühr.

Zwar kann das Landgericht nach so kurzer Zeit noch keine Bilanz ziehen. Laut Buschfort gibt es aber 18 Verfahren, die man für eine Mediation ausgeschaut hat. Sieben wurden bereits oder werden gerade verhandelt. Lediglich eines ist bisher gescheitert.