Messerattacke: Angeklagter muss in Klinik
Staatsanwalt und Richter sehen hohe Rückfallgefahr.
Krefeld. Der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit für die Messerattacke auf einen Kiosk-Betreiber erspart dem 36-jährigen Krefelder zwar die Haft, stattdessen muss er aber in eine psychiatrische Klinik. Staatsanwalt und Richter folgten damit der Empfehlung des Sachverständigen. Der Arzt für Psychiatrie bescheinigte dem Angeklagten im Prozess vor dem Landgericht eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit für gewalttätige Handlungen.
Dem Krefelder fehle die Einsicht, dass ihm nur die regelmäßige Einnahme seiner Medikamente helfe, damit er nicht ausraste. Es sei ein typisches Verhalten vieler psychisch Kranker, dass sie sich bei eintretender Wirkung wieder gesund fühlen und auf die Psychopharmaka verzichten. Dann aber werde der Vater zweier Kinder zur Gefahr für seine Umwelt.
Vor allem entwickele er die Wahnvorstellung, Menschen wie der Kiosk-Betreiber würden seine Kinder misshandeln. Sowohl seine Ex-Freundin als auch die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen Zwillinge sagten aus, dass er sie im Streit geschlagen habe. Beide versicherten aber auch, dass Gewalt von ihm nur dann zu befürchten sei, wenn er seine Medikamente absetzt.
Den Antrag des Anwalts, die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik auf Bewährung auszusetzen, beschied das Gericht abschlägig. Nicht zuletzt, weil immer wieder Übergriffe mit Körperverletzung erfolgt seien, sogar während des laufenden Verfahrens. Die Kontakte zum behandelnden Arzt seien auch eher spärlich gewesen.
Die Einweisung soll dem Kranken nun helfen, sich zu stabilisieren. Das wird jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.