Gericht Millionenbetrug mit Glücksspiel: Der Prozess wird neu aufgerollt
Der BGH hat das Urteil von vier Jahren Haft gegen den 29 Jahre alten Krefelder aufgehoben. Jetzt wird wieder verhandelt.
Krefeld. Die Richterin der Ersten Großen Strafkammer hatte am Montag das Revisionsverfahren gerade aufgenommen, da musste sie wegen eines Verfahrensfehlers die Verhandlung wieder vertagen.
Einer der beiden Verteidiger monierte, dass die Erste Große Strafkammer als Jugendkammer zunächst Jugendschöffen benannt hatte, obwohl Schöffen für Erwachsene angesagt waren. Zwar hatte die Kammer ihren Fehler bemerkt, aber die Besetzung so spät geändert, dass der Verteidigung nicht hinreichend Zeit blieb, um die ordnungsgemäße Besetzung zu prüfen.
Der Staatsanwalt war der Meinung, die Prüfung auf der Geschäftsstelle beim Landgericht hätte auch sofort statt erst innerhalb von Tagen erfolgen können, damit sich der ohnehin langwierige Prozess nicht unnötig verzögert.
Das Gericht wollte angesichts des eigenen Fehlers die Stimmung aber wohl nicht schon von Beginn an aufheizen und stimmte der Vertagung auf den Verhandlungstermin am kommenden Montag zu. Dann wird das Gericht zunächst den Grund für die Aufhebung des Urteils der Zweiten Großen Strafkammer aus dem letzten Jahr darlegen müssen.
Laut Angabe des Staatsanwalts hat der Bundesgerichtshof der Kammer vorgeworfen, einen Beweisantrag des Angeklagten verfahrensfehlerhaft abgelehnt zu haben. Dieser hatte gefordert, die vermeintlich Geschädigten vorzuladen und zu befragen.
Bei fast 25 000 Geschädigten hatte die Kammer auf eine persönliche Vorladung verzichtet und sich auf die Protokolle und Zeugenbefragungen der Polizei verlassen. Der ermittelnde Beamte soll auch im neuen Prozess wieder als Hauptzeuge fungieren.
„Dieses Mal wird aber auch eine noch zu definierende Zahl an Geschädigten vernommen werden“, sagte Pflichtverteidiger Jörg Hintzen, der seinen Mandanten bereits bei der Erstverhandlung vertreten hat. Dabei sollen nicht nur die Absicht des Beschuldigten beleuchtet werden, sondern auch die Gründe, weshalb die Kunden an den Gewinnspielen teilgenommen haben.
Damals hatte der Beschuldigte lange Zeit zu den Vorwürfen geschwiegen und erst später zu einzelnen Punkten Stellung bezogen. Es ging um ein undurchsichtiges Geflecht aus Gewinnspiel-, Inkasso- und Scheinfirmen.
Die Neuauflage des Prozesses wird sich mindesten drei Monate hinziehen.