Gesetzesentwurf Ministerversorgung: Die Meinungen gehen auseinander

Die SPD—Landtagsabgeordnete Ina Spanier-Oppermann begrüßt Gesetzesentwurf. Bund der Steuerzahler übt Kritik.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Nach über 20 Jahren tut sich etwas in Sachen Altersbezüge für Minister: Innenminister Ralf Jäger hat ein neues Gesetz dazu vorgestellt, das der Landtag noch beschließen muss. Laut Jäger müssten die Höhe der Einstiegsversorgung und der Beginn der Ruhegehaltszahlungen an die Veränderungen, die Beamte und Arbeitnehmer in letzter Zeit erfahren mussten, angepasst werden.

Das bedeutet: Abschlagsfrei in den Ruhestand können auch Minister in Zukunft nur noch ab 67, bislang war das ab 60 Jahren möglich. Dafür hat in Zukunft auch derjenige einen — wenngleich verminderten — Anspruch auf die Altersversorgung, der nur zwei Jahre im Amt war. Nach der alten Regelung ging dies erst ab einer Amtszeit von fünf Jahren. Ab dem achten Amtsjahr bekommt ein Minister darüber hinaus mit 5624 Euro nach dem neuen Gesetz sogar mehr als zuvor (5467 Euro). Nach zehn Jahren sind es dann 7030 statt 6173 Euro.

Die SPD—Landtagsabgeordnete Ina Spanier-Oppermann begrüßt die Neuerungen. „Das ist ein gutes Signal, die Politik hat ihre Hausaufgaben gemacht“, sagt sie gegenüber der WZ. „Denn endlich werden die Regelungen der Lebenswirklichkeit angepasst.“

Der Bürger schaue berechtigterweise sehr genau hin, es sei also das richtige Signal, das die Politik nun sende. So sei es auch nur fair, dass die Eintrittsregelungen nun so gestaltet würden, wie bei den Arbeitnehmern auch. Der Minister, der mit 60 in den Ruhestand gehen möchte, müsse auch wie jeder andere Abschläge in Kauf nehmen.

In Zahlen bedeutet dies, dass in Zukunft 9,56 Prozent der Aktivbezüge (derzeit 14 700 Euro) nach zwei Amtsjahren bezogen werden können, für jedes weitere Amtsjahr erhöht sich der Prozentsatz um 4,78 Punkte.

Zu den geplanten Erhöhungen des Leistungsniveaus nach sieben Jahren Amtszeit sagt Spanier-Oppermann: „Die Schnellebigkeit spiegelt sich auch in der Politik wider. Es gibt immer weniger Minister, die länger als acht Jahre im Amt bleiben.

Im Schnitt sind es fünf Jahre. Auch das veränderte Wahlverhalten ist ein Grund dafür.“ Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW kommentiert das Gesetzesvorhaben kritisch. Die neue Steigerungsrate Prozentpunkten für jedes der ersten zehn Amtsjahre sei doppelt so hoch wie die bisherige Rate von 2,4 Prozentpunkten.

Es sei „nicht im Geringsten nachvollziehbar, warum auf die bisher schon üppige Ministerversorgung in vielen Fällen noch weiter draufgesattelt wird“, so Rik Steinheuer, Vorstandsmitglied des BdSt NRW. Es komme auch nur zu eher „kosmetischen“ Abstrichen bei der Versorgung von Ministern mit einer Amtszeit von fünf bis sieben Jahren.

Positiv sei dagegen, dass das Ruhegehalt in Zukunft erst ab 67 abschlagsfrei bezogen werden könne, wenngleich dies „allerdings auch überfällig“ gewesen sei.