Missbrauch: 61-Jähriger verurteilt
Krefeld. Aufgrund der Zeugenaussage des zur Tatzeit 12 bis 13 Jahre alten Mädchens und eines Gutachtens, das die Glaubwürdigkeit des Opfers bestätigte, verurteilte die erste große Kammer einen 61-jährigen Krefelder zu einem Jahr und neun Monaten Haft.
Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht befand den Angeklagten in allen Fällen der Anklage für schuldig, blieb aber unter dem Antrag der Staatsanwältin von zwei Jahren und acht Monaten. Die älteste Tochter der damaligen Nachbarsfamilie hatte dem Mann vorgeworfen, sie zwischen Februar 2012 und November 2013 in 21 Fällen bei Freizeitfahrten mit dem Auto unsittlich gegen ihren Willen berührt zu haben, ohne dass es zu Geschlechtsverkehr gekommen sei. In einem weiteren Fall soll er das Mädchen veranlasst haben, ihm in die Hose zu greifen.
Der Verteidiger hatte bis zuletzt versucht, ein zusätzliches Gutachten durchzusetzen, was das Gericht jedoch ablehnte. Er bezweifelt die Fachkompetenz der Sachverständigen, auf deren Ausführungen sich das Gericht stützte. Das Papier enthalte nicht bewiesene Behauptungen und gravierende methodische Mängel. Wegen der wissenschaftlich nicht korrekten Arbeitsweise lasse sich die Glaubwürdigkeit des Opfers nicht nachweisen.