Dennoch sei sie erst vier Stunden später zum Arzt gegangen.
Die Angeklagte war bereits im August 2014 verurteilt worden: Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und unterlassener Hilfeleistung erhielt sie zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Jedoch hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Deshalb verhandelt das Gericht neu. Im ersten Verfahren war der Lebensgefährte der Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig. (dpa/lnw)