Erstwohnsitz Mit neuer Steuer Studenten gewinnen

Über das Portemonnaie sollen vor allem Studenten dazu gebracht werden, ihren Erstwohnsitz in Krefeld zu nehmen.

Foto: Archiv A. Bischof

Krefeld. Auf Antrag von SPD, CDU und Grünen wird der Rat am Donnerstag über die Einführung einer Zweitwohnungssteuer befinden. Dadurch würden jährlich rund 250 000 Euro in die Stadtkasse gespült. Doch das ist nicht der Hauptgrund. Vor allem möchte man Studenten dazu bringen, ihren Erstwohnsitz nach Krefeld zu verlagern.

Das würde dem städtischen Etat nämlich wesentlich mehr einbringen. Viele Finanzmittel bemessen sich nämlich nach der Einwohnerzahl — zum Beispiel Finanzausgleich oder Anteil an der Einkommenssteuer. Dafür zählen aber nur Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben.

Der Maßstab für die Erhebung der Steuer sei üblicherweise der Mietwert der Wohnung, so die Verwaltung. Der übliche Steuersatz liege in anderen Städten zwischen 10 und 12 Prozent. Empfohlen wird dem Rat ein Steuersatz von 12 Prozent — mit Blick auf die Haushaltssituation.

Bezahlen müssten alle, die neben ihrem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung in Krefeld halten. Ausnahmen gelten für einige soziale Einrichtungen sowie für einen verheiratetet Ehepartner, der die Wohnung aus rein beruflichen Gründen hat.

Die Steuer, so die Verwaltung sei unabhängig von der Größe oder Art der Wohnung (Studentenheim, WG) oder von der Frage, wer sie finanziert, oder wie oft sie genutzt wird. Die Räumlichkeiten müssten allerdings gewisse Mindestanforderungen erfüllen — wie Kochgelegenheit, Wasserversorgung, WC und Heizmöglichkeit. Selbst Campingwagen und Wohnmobile könnten herangezogen werden, wenn dies ausdrücklich in der Satzung vermerkt ist.

Da es bei der neuen der Steuer nicht primär um die direkten Einnahmen geht, schlägt die Stadt vor, dass die Einführung intensiv durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird und man frühzeitig den Kontakt zur Hochschule Niederrhein sucht, um den Aspekt der Erstwohnsitz-Initiative zu verdeutlichen.

Dazu gehört, dass für die Ummeldung keine Gebühren anfallen, dass es für die Eltern keine steuerlichen Nachteile gibt und dass gewisse Dinge vor Ort nur mit Hauptwohnsitz zu regeln sind (Pass, Steuer, Wahlrecht).

Vor den Mehreinnahmen durch Steuer oder steigende Einwohnerzahlen steht aber die Investition. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie zur Einführung, Veranschlagung und Bearbeitung noch in diesem Jahr mindestens zwei Vollzeitkräfte für 15 Monate zusätzlich benötigt. Dann könne die Steuer - wie gewünscht — ab 2016 erhoben werden.