Prozess Rechtsmediziner schildert Details zum Tod eines 69-Jährigen in Oppum

Im Prozess um einen Mord in Oppum könnte bald ein Urteil gesprochen werden.

Symbolbild.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Prozess um den Mord an einem 69-jährigen Mann aus Oppum hat am Mittwoch ein Rechtsmediziner ausgesagt. Er hatte die Leiche des Opfers obduziert. Wie bereits nach der Aussage des 60-jährigen Angeklagten zu erwarten, hatte der Getötete eine Vielzahl von Stichverletzungen. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte gestanden, seinen gehbehinderten Nachbarn während eines Streits überwältigt und dann mit einem Küchenmesser mehrfach auf ihn eingestochen zu haben. Das soll allerdings im Streit und nicht planvoll passiert sein.

Laut des Rechtsmediziners hatte das Opfer zahlreiche Schnittverletzungen im Gesicht, sogar die Unterlippe sei zerteilt worden, und dem Hals. Das deckt sich auch mit den Aussagen des Angeklagten. Mehrere Stiche trafen den Oberkörper. Dadurch wurde auch der linke Leberlappen verletzt – das habe ebenfalls für massiven Blutverlust gesorgt. Dieser habe letztlich auch zum Tod des Mannes noch in der Wohnung geführt.

Gegen den Angriff muss sich das Opfer heftig gewehrt haben. „Er hatte an beiden Händen Abwehrverletzungen“, so der Rechtsmediziner. Eine Hand sei sogar einmal durchstochen worden. Der Getötete habe in einer Blutlache unter einer Wolldecke gelegen. Die will der Angeklagte, der sich nach der Tat noch in der Wohnung aufgehalten habe, über den Rentner geworfen haben, damit er ihn nicht mehr sehen musste.

Das Verfahren wird am Montag fortgesetzt. Dann könnte es bereits womöglich schon ein Urteil geben. sip