Nach 33 Jahren ist Krefeld nun endlich seine Heimat

Seit 2016 wartet Arunthavarajah Kulendran auf seine Niederlassungserlaubnis. Die Ausländerbehörde ließ sich Zeit damit.

Foto: Dirk Jochmann

Arunthavarajah Kulendran ist in Krefeld kein Unbekannter. Seit über 33 Jahren lebt er hier — inzwischen mit Familie. 20 Jahre lang davon war er Vorsitzender der tamilischen Gemeinde und Mittler zwischen den Kulturen, seinen Landsleuten und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Gesellschaft. Dennoch wurde ihm die mehrmals beantragte Erteilung einer Niederlassungserlaubnis von der Krefelder Ausländerbehörde immer wieder verweigert. Auch der letzte Antrag vom 15. September 2016 drohte kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres zu scheitern, weil das monatliche Einkommen von Kulendran und seiner Frau augenscheinlich 50 Euro zu gering gewesen sein soll. Nun gibt es doch noch einen guten Ausgang. Aber der Reihe nach.

Der 56-Jährige ist verzweifelt und frustriert, als er mit Albert Koolen vor Silvester die WZ-Redaktion aufsucht. Der katholische Pfarrer betreut die Tamilische Gemeinde seit ihrer Gründung und ist für Kulendran auch offiziell Beistand bei der Antragstellung. „Dreimal hat er seit seiner ersten Antragstellung eine entsprechende erhöhte Lohnabrechnung vorgelegt, dennoch kommt bei der Berechnung seines Lebensunterhaltes weiterhin ein Defizit heraus“, sagt Koolen kopfschüttelnd. Einen Grund hierfür vermutet Koolen in der Steuerprogression bei steigendem Brutto-Einkommen. Andererseits liege das Einkommen von den Kulendrans mittlerweile wesentlich höher als das Einkommen bei Hartz-IV.

Er und seine Frau haben jeweils eine feste berufliche Anstellung. Arunthavarajah Kulendran ist gelernter Koch und spricht neben seiner Muttersprache Tamil, Englisch, Deutsch und Italienisch. „Als er 2016 seine vom Gesetz her befristete Aufenthaltserlaubnis weiter verlängern wollte, kam von der Ausländerbehörde der Vorschlag, den Antrag auf die unbefristete Niederlassungserlaubnis zu stellen“, erinnert sich Koolen. Kulendran war guten Mutes.

Bis zu der Entscheidung wurde eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Damit wird das Fortbestehen des bisherigen Aufenthaltstitels und seiner Rechte und Pflichten garantiert. „Doch viele Arbeitgeber wissen gar nicht, dass diese Bescheinigung ebenso gültig ist. Das kann das Arbeitsverhältnis erschweren“, sagt Koolen. Auch ein Passus auf dem Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis hat Kulendran nervlich zuletzt zugesetzt. Darin steht geschrieben: „Wohnsitznahme nur in Krefeld gestattet.“

„Anderenorts fragen mich schon Bekannte, was ich mir habe zu schulden kommen lassen, dass ich Krefeld nach so vielen Jahren in Deutschland nicht verlassen und den Wohnsitz nicht frei wählen darf“, erzählt Kulendran mit leiser Stimme. Koolen kann das auch nicht verstehen: „Sein Führungszeugnis ist sauber, sein Ruf unbeschadet und auch der Staatsschutz hat bei der Überprüfung der Tamilischen Gemeinde nichts Verdächtiges erkennen können. Die Krefelder Gemeinde besitzt vielmehr ein sehr hohes Ansehen.“

Das hilft Kulendran nicht weiter. Monatelang wartet er auf eine Entscheidung der Ausländerbehörde. Vergeblich. Bei Nachfragen seinerseits und von Albert Koolen hören sie immer wieder dieselbe Antwort, die Höhe des eigenen Lebensunterhaltes reiche noch nicht aus. Anfangs fehlen 126, dann nur noch 50 Euro — trotz dreimaliger nachgereichter erhöhter Lohnabrechnung. „Das ehrenamtliche Engagement des Herrn Kulendran ist hier bekannt. Gleichwohl hat der Gesetzgeber mit Blick auf den Lebensunterhalt für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis eine Vergleichsberechnung nach den Kriterien des Sozialgesetzbuches vorgegeben“, erklärt Stadtsprecherin Angelika Peters auf Nachfrage der WZ. Die gute Nachricht lautet: Man wolle sich kurzfristig noch einmal mit Kulendran und Koolen zu einem Erörterungstermin treffen. Am 8. Januar war es dann soweit.

„Unklarheiten konnten dabei beseitigt, offene Fragen zu seiner Gehaltsabrechnung abschließend geklärt werden“, berichtet Koolen erleichtert. Die Prüfung von Amtswegen ergibt noch am selben Tag: „Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis liegen nun vor.“ Der elektronische Aufenthaltstitel werde bei der Bundesdruckerei beantragt.