Vorfall im Juli 2015 Nach Affen-Diebstahl im Zoo Krefeld: Freispruch für Mitangeklagten - Verfahren gegen Oberhausener vertagt

Krefeld/Duisburg · Im Prozess um einen Affen-Diebstahl im Krefelder Zoo und Tierquälerei ist der Mitangeklagte in einem wichtigen Anklagepunkt freigesprochen worden. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten wurde verschoben.

Die zwei Angeklagten beim Strafprozess (Archiv).

Foto: dpa/Caroline SeidSeidel-Dißmannel

Der Prozess am Duisburger Amtsgericht gegen einen 69 Jahre alten privaten Affenzüchter ist wegen einer Erkrankung des Hauptangeklagten auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, ist das Verfahren gegen den mitangeklagten 39-Jährigen daraufhin abgetrennt und zu Ende geführt worden. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte dem Mann der Diebstahl einer Schildkröte aus dem Duisburger Zoo nachgewiesen werden, die er in einem Kinderwagen versteckt hatte. Das Amtsgericht verurteilte den 39-Jährigen deshalb am Donnerstag zu einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro (120 Tagessätzen á 20 Euro).

Dass der Mann darüber hinaus im Auftrag des Hauptangeklagten im Juli 2015 drei sehr seltene Goldene Löwenaffen aus dem Krefelder Zoo gestohlen haben soll, konnte ihm dagegen nicht nachgewiesen werden. In diesem Anklagepunkt gab es einen Freispruch.

Wann das Verfahren gegen den Hauptangeklagten aus Oberhausen fortgeführt werden kann, steht laut Gericht noch nicht fest. Dem 69-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, wegen mangelnder Pflege den Tod zahlreicher Affen verursacht sowie unzutreffende Artenschutzbescheinigungen für Affen beantragt und bekommen haben, um sie teurer zu verkaufen.

(dpa)