Nachbarin (75) diente als Geldquelle
Angeklagter muss an 75-Jährige 6000 Euro zahlen.
Krefeld. Ein langwieriger Prozess vor dem Krefelder Schöffengericht wurde durch die Einstellung des Verfahrens gegen einen 25-jährigen Krefelder vermieden. Der Angeklagte und alle anderen Beteiligten akzeptierten die Auflage, dass er binnen sechs Monaten einen Betrag von 6000 Euro an eine 75-jährige Rentnerin zu zahlen hat.
Der Mann soll von September 2011 bis August 2012 von der Rentnerin in elf Fällen Geld erhalten und nicht vollständig zurückgezahlt haben. Bei seinen Aussagen kam heraus, dass er einige Zeit mit der Rentnerin im selben Haus gewohnt hat. Man lernte sich kennen. Schließlich half die ältere Hausbewohnerin ihm und seiner damaligen Freundin mit Bargeldbeträgen von 100 bis 2200 Euro ausgeholfen — mit insgesamt 8450 Euro.
Zweimal soll der Angeklagte darüber hinaus der Nachbarin beim Abschluss von Kreditverträgen über 3000 und 10 000 Euro geholfen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm unterstellt, auch dieses Geld eingesteckt zu haben.
Die Geschädigte lebt in Sonthofen. Sie konnte, belegt durch ein ärztliches Attest, nicht persönlich aus dem Allgäu zum Termin erscheinen. Deshalb war sie von der Polizei vor Ort gehört worden. Ihre Aussagen wichen erheblich von denen des Angeklagten ab. Der hatte auf Fragen des Richters von Rückzahlungen gesprochen und erklärt, dass eine Restschuld von 5700 Euro verblieben ist. Nicht auszuschließen war, dass die 75-Jährige inzwischen Gedächtnislücken hat.
Um nicht mit allen Beteiligten nach Sonthofen reisen zu müssen, machte der Vorsitzende Richter den Vorschlag zur Verfahrenseinstellung. hw