Energie Ölheizung: Prüfpflicht in Schutzzonen
Krefeld · Die Untere Wasserschutzbehörde weist Eigentümer auf ihre Verpflichtung hin
Hauseigentümer mit älteren Heizölanlagen müssen diese regelmäßig begutachten lassen, wenn sie in einer ausgewiesenen Wasserschutzzone liegen. Darauf weist die Untere Wasserschutzbehörde hin.
Erstmals prüfpflichtig sind nun die Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1975 in Betrieb genommen wurden. Die Verpflichtung, solche Prüfungen termingerecht durchführen zu lassen, obliegt den Eigentümern, Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Anlagen müssen spätestens zum 1. August 2021 und danach alle fünf Jahre von einem Sachverständigen begutachtet werden. 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten, nach der diese Änderung für die Grundstücke in den Wasserschutzzonen IIIA Kempener Allee/Bückerfeld, Uerdingen und Hüls gilt, auf denen sich Heizölanlagen befinden.
Aufgrund des Paragrafen 70 der neuen AwSV sind nunmehr innerhalb der Schutzzonen IIIA auch Heizöl-Anlagen prüfpflichtig, die einen Rauminhalt von mehr als einem Kubikmeter aufweisen. Die tatsächlich enthaltene Menge an Heizöl ist dabei unerheblich. Lange Zeit mussten diese Prüfungen, die durch anerkannte Sachverständige durchgeführt werden, nur an oberirdischen Anlagen mit einem Volumen von mehr als zehn Kubikmetern und an allen unterirdischen Anlagen erfolgen.
Welche Sachverständigen-Organisationen zur Verfügung stehen, verrät ein Blick auf die Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/anlagen-zum-umgang-mit-wassergefaehrdenden-stoffen/sachverstaendigen-organisationen. Die Sachverständigen kommen nach der Terminabsprache ins Haus und werden bei der Prüfung der Anlagen alle Corona-Regeln berücksichtigen.
Wo sich die Wasserschutzzonen befinden und welche Grundstücke darin liegen, ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar unter brd.nrw.de/umweltschutz/gewaesserschutz/Wasserversorgung_Wasserschutzgebiete. Gerne erteilt auch die Untere Wasserbehörde entsprechende Auskünfte: Zur schnelleren Abwicklung werden die Kontakte sortiert nach den Anfangsbuchstaben der Straßen empfohlen: A bis D: Herr Brons, Telefon 862406; E bis H: Frau Erdmann, Telefon 862404; I bis N: Frau Teichert, Telefon 862420; O bis Z: Frau Hösten, Telefon 862421.