Amtsgericht Opa bot Enkelin doch nicht für sexuelle Dienst an
Die Angeklagte hatte sich in Widersprüche verstrickt. Eine Falschaussage konnte ihr nicht zur Last gelegt werden.
Krefeld. Richtig rund wirkte die Geschichte einer 46-jährigen Krefelderin auch am Mittwoch vor dem Amtsgericht nicht. Dabei saß sie dort schon wegen falscher Verdächtigung. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass sie in einem Eilantragsverfahren vor dem Amtsgericht im Oktober 2015 behauptet haben soll, dass ihr Vater ihre Tochter im Internet für sexuelle Dienste anböte. Um das Ganze zu untermauern habe sie noch gesagt, dass ihr Vater sie selbst in ihrer Kindheit sexuell missbraucht habe.
Vor Gericht blieb sie bei den Vorwürfen. Das habe ihre Tochter ihr so erzählt. Das sei vier oder fünf Jahre vor dem Verfahren gewesen. Später sagte sie dann, dass es wohl doch nur ein halbes Jahr davor gewesen sei. Zuerst wollte sie das nur von ihrer betroffenen Tochter (heute 23 Jahre) erfahren haben, dann auf einmal nicht nur von der, sondern auch von der Schwester (heute 25 Jahre). „Wir unterhalten uns hier zehn Minuten über die Sache und sie haben sich schon etliche Male in Widersprüche verwickelt“, sagte die Staatsanwältin daraufhin zur Angeklagten. Die blieb aber bei ihrer Geschichte.
Das zahlte sich insofern aus, dass es am Ende einen Freispruch gab. Denn die ältere Schwester gab in ihrer Zeugenvernehmung an, dass sich ihre jüngere Schwester wohl tatsächlich auf dem Sexportal angemeldet hatte — aber aus freien Stücken. Ihrer Mutter habe sie das wohl nicht ganz richtig erzählt.
Staatsanwältin zur Angeklagten
Für die Juristen war danach klar, dass die Verdächtigung an sich wohl falsch war, aber die Angeklagte die Wahrheit nicht kannte. Ihr habe daher die Absicht gefehlt eine Falschaussage zu machen, weil sie ja davon ausging, dass das von ihr Gesagte richtig sei.
Die Vorwürfe, die sie gegen ihren eigenen Vater erhob, seien bereits verjährt.