Pandemie Private Feiern mit 50 bis 150 Teilnehmern sofort anmelden

Krefeld · Feste müssen drei Werktage vorher der Stadt angezeigt werden. Weitere Schüler müssen in Quarantäne.

Am Berufskolleg Uerdingen müssen 40 Schüler in Quarantäne.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Das Land hat die Corona-Regelungen für private Feierlichkeiten verschärft – sie müssen ab einer bestimmten Größenordnung bei der Stadt angemeldet werden. Zulässig sind weiterhin, unter Einhaltung der Hygieneschutzvorkehrungen, Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- und Abschlussfeiern mit höchstens 150 Teilnehmern. Ab 50 Teilnehmern müssen solche Veranstaltungen aber ab sofort drei Werktage vor dem Termin dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeldet werden.

Möglich ist dies per Mail an KOD@krefeld.de oder per Post an Stadtverwaltung Krefeld, Fachbereich 32, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Wird eine Feier außerhalb des privaten Bereichs mit 50 Personen nicht angemeldet, droht ein Bußgeld von 500 Euro. Keiner Anmeldung bedarf es, wenn die Veranstaltung in einer Wohnung stattfindet

Unter der Berücksichtigung des zeitlichen Vorlaufs von drei Werktagen müssen  Veranstaltungen angezeigt werden, die ab Dienstag, 6. Oktober, stattfinden. Fragen werden unter den Rufnummern 0 21 51/86 22 25 oder  unter 0 21 51/86 22 05 und 86 20 80 beantwortet. Red