Prozess: Ein Inrather Nachbarschaftsklüngel
Verfahren vor dem Schöffengericht wegen uneidlicher Falschaussage endete mit Freispruch – im Zweifel für die Angeklagte.
Krefeld. Außereheliche Affären, persönliche Befindlichkeiten und Sofatratsch. Ein Inrather Nachbarschaftsklüngel und die Folgen standen im Mittelpunkt des Prozesses am Krefelder Schöffengericht. Vor drei Jahren soll die 33-jährige Sophie L. als Zeugin in einem Strafverfahren falsch ausgesagt haben. Dafür sollte sie sich jetzt verantworten, stritt die Vorwürfe aber ab.
Zum Hintergrund: Die Aussage von Sophie L. hatte seinerzeit im Mittelpunkt eines Prozesses gegen einen Nachbarn gestanden. Der sollte seine Ehefrau vergewaltigt haben. Sophie L. hatte damals ausgesagt, dass diese Ehefrau ihr zuvor anvertraut hätte, eine außereheliche Beziehung mit einem anderen Nachbarn zu führen.
Da die Ehefrau dies aber abstritt, war Sophie L. wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Der Vorwurf lautete, dass sie so ihre Nachbarin wegen ehelicher Untreue in Misskredit habe bringen wollen, um den angeklagten Ehemann zu unterstützen.
"Es geht hier nicht darum, wer von den Nachbarn mit wem eine Affäre hatte, sondern darum, ob vor Gericht gelogen wurde", sagte der Richter. Doch dies war nicht so leicht herauszufinden. Die seinerzeit angeblich untreue Ehefrau bestand darauf, weder eine Affäre gehabt und sich auch nie anvertraut zu haben.
Auch der mutmaßliche Geliebte stritt eine Affäre ab, man kenne sich nur über den Gartenzaun. Dann fügte die Angeklagte hinzu, ihre Nachbarin sei außerdem eine Kontaktsuchende im Internet.
So blieb dem Gericht nichts als Ungewissheit über die Glaubwürdigkeit der beiden Damen. Die Staatsanwältin forderte eine halbjährige Bewährungsstrafe wegen uneidlicher Falschaussage, doch das Gericht kam mit einem Freispruch dem Antrag der Verteidigerin nach.
Im Zweifel für die Angeklagte, so die Begründung des Richters. Die Verhandlung habe nichts als Tratsch ergeben - und der sollte vor Gericht eigentlich nicht wiederholt werden.