Prozess: Erpressung per SMS?
Angeklagten erwartet neue Verhandlung.
Krefeld. Ein etwas unappetitlicher Vorgang aus November 2010 konnte vom Schöffengericht nicht aufgeklärt werden, da ein Verfahrensfehler vorlag. Offensichtlich gehört die Sache vor einen Einzelrichter, wie die Verteidigerin herausgefunden hatte.
Ein 58-jähriger Angeklagter, aus der Strafhaft vorgeführt, sollte sich wegen einer Drohung an eine Frau verantworten. Er hatte ihr mehrere SMS geschickt und 1500 bis 2000 Euro gefordert, sonst würde er eindeutige Fotos an ihren Mann und den Arbeitgeber schicken und auch im Internet veröffentlichen. Die Fotos sollen in der Wohnung des Angeklagten gemacht worden sein.
Die Vorsitzende Richterin hatte den Angeklagten umfänglich belehrt und ihm ein Geständnisses nahegelegt. „Bei solchen Vorwürfen aus einem intimen Lebensbereich“, so die Richterin, „käme es zu einem erheblichen Strafnachlass, wenn Sie der Zeugin unangenehme Aussagen ersparen würden“.
Doch der Angeklagte schwieg und dass Verfahren wurde vorläufig eingestellt. „Das ist kein Freispruch“, betonte die Richterin. Es ist damit zu rechnen, dass ein Strafrichter in nächster Zeit eine neue Hauptverhandlung durchführen wird. hw