Prozess gegen Krefelder Messerstecher in Rheydt: Lange Haftstrafe nach Messerattacke
Pascal S. wird zunächst in eine Entzugsklinik eingewiesen.
Krefeld. Für fünf Jahre und zehn Monate hat das Mönchengladbacher Landgericht am Dienstag den 26-jährigen Krefelder Pascal S. wegen versuchten Totschlags verurteilt. Elf Monate der Freiheitsstrafe muss er absitzen, dann folgt die Einweisung in eine Entziehungsanstalt, denn der Mann gilt als schwer heroinabhängig. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass keine Absicht vorgelegen hätte, das 40-jährige Opfer zu töten. Es sei nicht das erste Ziel des Angeklagten gewesen, sein Opfer zu töten, sondern es einfach nur loszuwerden. Dabei habe er aber Mittel eingesetzt, die zum Tode führen können.
Das Mittel: Ein zweischneidiges Messer mit einer mindestens acht Zentimeter langen Klinge, das der Angeklagte auf der Flucht entsorgt hatte. Die Ärzte stellten einen Stich mit einer Tiefe von rund zehn Zentimetern fest, der eine Rippe durchstoßen und die Leber verletzt hatte. Ohne sofortige Hilfe wäre das Opfer verblutet. „Ein paar Zentimeter daneben — und er hätte den Herzbeutel getroffen“, so Richter Lothar Beckers in der Urteilsbegründung.
Bei dem Streit zwischen Täter und Opfer war es um ein Handy gegangen, das der 40-Jährige beim späteren Täter auf der Straße gekauft hatte. Dabei fehlte aber das Ladegerät, das er am nächsten Tag nachliefern sollte. „Diese Absicht hatte der Angeklagte aber nie“, so Beckers.
Vielmehr trafen er und seine Freundin am folgenden Tag zufällig auf den Kunden. Nach einigem Hin und Her habe S. dann auch in seinem Rucksack ein baugleiches Ladegerät gefunden und dem Opfer zu- oder vor die Füße geworfen. Der 40-Jährige war erbost, wollte, dass S. es „ordentlich“ übergebe. Die Behauptung, er habe mit dem Messer nur drohen wollen, das Opfer sei praktisch hinein gehechtet, ließen die Richter nicht gelten. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht festgestellt worden. Dafür aber eine Wiederholungsgefahr. Der psychologische Gutachter hatte eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung, ein Borderline-Syndrom diagnostiziert. Strafmildernd wirkten das Geständnis und die in den Augen der Richter „ehrliche und von Reue getragene“ Entschuldigung beim Opfer.