Rotlicht-Prozess: Stockschläge für uneinsichtigen Freier
Prostituierte und Ehemann verurteilt.
Krefeld. Eine Prostituierte, ein Freier und ein aufgebrachter Verlobter — was wie die Besetzung eines Films im Rotlichtmilieu klingt, wurde im Februar 2011 an der Kölner Straße zur Realität.
Weil der Verlobte und jetzige Ehemann von Sandra N. seine Beherrschung verlor, verurteilte ihn das Landgericht Krefeld am Dienstag zu zwei Jahren auf Bewährung.
Phillip N. hatte mit einem Teleskop-Schlagstock auf den Kopf des Freiers eingeschlagen und ihn mit Pfefferspray traktiert. Keine Bewährung gab es für Sandra N., die sich wegen anderer Delikte schon in der Bewährung befand und nun für acht Monate hinter Gittern muss.
Der Zeuge K., welcher im Verfahren als Nebenkläger auftrat, wollte im Februar 2011 die Dienste der 27-jährigen Prostituieren in Anspruch nehmen und begab sich in die Wohnung der jungen Frau. Doch zur Sache ging es nicht, stattdessen diskutierte der Freier mit Sandra N. über die Verwendung eines Kondoms.
Nach beinahe einer Stunde rief die genervte Frau ihren Mann per Handy herbei. „Der Mann will nicht gehen“, soll Sandra N. gesagt haben. Dies ging aus der Aussage ihres Ehemannes bei der richterlichen Vernehmung hervor. Doch vor allem wollte Herr K. nicht für etwas bezahlen, zu dem es nicht gekommen war.
Als Phillip N. die Wohnung betrat, gab es kein Halten mehr. „In Kurzschlussreaktion“, wie er vor dem Vernehmungsrichter erläuterte, schlug der 25-Jährige mehrfach mit einem Teleskop-Schlagstock auf den Freier ein und unterband Abwehrversuche des Mannes mit Pfefferspray.
Dann forderte der Angeklagte den verängstigten Zeugen K. auf, ihm 1000 Euro zu überlassen, um seinen „Verlust“ zu ersetzen. „Ich mochte ihn schon vorher nicht, ich war eifersüchtig“, hatte sich Phillip N. in seiner zweiten richterlichen Vernehmung verteidigt.
Den Schlagstock vor dem Gesicht sehend, hatte der Zeuge K. 250 Euro bezahlt, „freiwillig“ nach Auffassung des Angeklagten. Die Aussage des Nebenklägers und der Zeugen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um ihre Privatsphäre zu wahren — doch erst nachdem sich das Gericht ein zweites Mal dazu beraten hatte.
Zuvor hatte der Anwalt des Angeklagten der Entscheidung der Kammer widersprochen und erklärt, es gehe in diesem Fall rechtlich „nur“ um die Gewaltanwendung, Prostitution sei gesellschaftlich gang und gäbe und es bedürfe keines besonderen Schutzes für den Freier.
Doch dieser Ansicht folgte das Gericht nicht, schließlich ging es in der Aussage des Zeugen K. auch um die pikanten Details über den Besuch bei Sandra N.