Raub-Opfer macht keine gute Figur
Bitburger versetzte am Montag das Gericht. Mit seinem Wunsch nach Drogen brachte er die Angeklagten auf die Idee, ihn „abzuziehen“.
Krefeld. Der Überfall im August letzten Jahres auf einen Mann aus Bitburg auf der Petersstraße könnte für die vier Täter verschiedener Nationalitäten günstiger ausgehen als zunächst erwartet. Für sichtbare Erleichterung bei den Angeklagten sorgten die letzten Worte der Richterin beim Verhandlungsmarathon am Montag, nämlich dass sich ein Urteil in einem „minder schweren Fall“ abzeichne.
Bei schwerem Raub, wie die Anklage die Tat gewertet hatte, hätten fünf Jahre Haft und mehr gedroht. Im Gegensatz zu Richterin und Verteidigern bestand die Staatsanwältin jedoch auf der erneuten Anhörung des Geschädigten. Der Vorgeladene hatte das Gericht am Montag versetzt, was die Richterin mit 200 Euro ahndete.
Vorgeladen wird er nun erneut am 3. April. Bei seiner ersten Aussage vor der ersten Großen Strafkammer im Dezember machte er keine gute Figur. So wollte er sich nicht erinnern, wer ihm die Geldbörse mit 250 Euro und Papieren sowie das Mobiltelefon abgenommen hatte und wer ihn mit dem Messer bedrohte. Auch konnte er nur zwei der vier Täter identifizieren. Unter Gedächtnisschwäche litt er auch bei der Frage, ob er bei den Tätern Drogen kaufen wollte.
Wie sich die Geschichte nach der Befragung der Angeklagten und diverser Zeugen inzwischen ausnimmt, hat er mit seinem Wunsch nach Drogen die Täter erst auf die Idee gebracht, ihn „abzuziehen“. So hatte er versucht, einem der Beteiligten 20 Euro für „etwas Braunes“ förmlich aufzuzwingen.
Als sich die Angeklagten dann mit dem Geld aus dem Staub machen wollten, blieb er hartnäckig an ihnen dran, bis das Zusammentreffen in der Petersstraße schließlich eskalierte. Er wurde in die Ecke einer Toreinfahrt gedrängt, wo ihm Geldbörse und Mobiltelefon abgenommen wurden. Dass einer der Täter dabei ein Messer zog, um ihn in Schach zu halten, warf für das Gericht zunächst die Frage nach schwerem Raub auf.
Da jedoch niemand verletzt wurde und die Tat wohl nicht geplant, sondern eher spontan und unter Alkoholeinfluss geschah, signalisierte die Richterin nun ein Urteil in einem minder schweren Fall.
Daran wird auch das Gutachten nichts ändern, wegen dem das bereits im Dezember eröffnete Verfahren jetzt erneut aufgerollt wurde. Der Sachverständige kam zu dem Fazit, der Alkoholkonsum der Beteiligten habe die Bereitschaft zur Tat eventuell erhöht, aber auf keinen Fall die Tat ausgelöst.