Landgericht Rentner soll Enkelin mehr als 900 Mal missbraucht haben
Der Mann soll sich von März 2007 bis Juli 2010 an der heute 18-Jährigen vergangenen haben. Erst nach drei Jahren, als sie 2010 ins Frauenhaus floh, hörte der Missbrauch auf.
Krefeld. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 904 Fällen muss sich seit Dienstag ein Rentner aus Krefeld vor dem Landgericht verantworten. Diese unglaublich hohe Zahl konnte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift nur schätzen. Dabei hat sie sogar einen Sicherheitsabschlag zugunsten des Angeklagten vorgenommen. Denn die genaue Anzahl der Übergriffe lässt sich aufgrund der Häufigkeit nicht mehr ermitteln.
Von März 2007 bis Juli 2010 soll sich der Mann immer wieder an der zum Beginn der Taten gerade neunjährigen Tochter seiner Schwiegertochter vergangen haben. Immer wenn er mit dem Mädchen alleine war, soll er das Kind missbraucht haben, manchmal mehrmals am Tag.
Sein erwachsener Sohn und die Ehefrau, die ebenfalls auf dem Grundstück lebten, sollen davon nichts mitbekommen haben. Sie hatten das Kind nichts ahnend bei ihm spielen oder dort seine Hausaufgaben machen lassen. Bei seinen Übergriffen soll der Angeklagte nicht davor zurückgeschreckt sein, seiner Stiefenkelin zu drohen. So soll er beispielsweise gesagt haben, dass er auch ihrer kleinen Schwester etwas antun werde, wenn das Kind seine Übergriffe nicht über sich ergehen lasse.
Auch habe er gefragt: „Warum wehrst du dich immer? Dir glaubt eh keiner.“ So schilderte das Mädchen, welches zusätzlich durch eine körperliche Behinderung eingeschränkt ist, die Vorfälle bei der Polizei. Erst als sie 2010 ins Frauenhaus floh, hörte der Missbrauch auf. Anfangs sei der Angeklagte noch „voll nett“ gewesen, sagte die heute 18-Jährige. Aber dann fingen, laut Anklage genau an ihrem neunten Geburtstag, die Übergriffe an. Vor Gericht räumte der Mann die Taten ein. Er gab zu, dass seine Stiefenkelin zum Ausdruck brachte, dass sie nicht von ihm angefasst werden wollte.
Oft versuchen die Täter solcher Übergriffe den Kindern eine Mitschuld zu geben. An die genauen Taten könne er sich aufgrund des langen Zeitraums und der Vielzahl allerdings nicht mehr erinnern. Er wolle das aber nicht abstreiten. Wenn der Vorsitzende Richter ihm Passagen aus der polizeilichen Vernehmung seiner Stiefenkelin vorlas, nickte er meistens. Ansonsten überließ der Mann viele Worte seiner Rechtsanwältin.
Wenn er selbst sprach, dann meist nur mit gesenktem Kopf und schwacher Stimme. Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Der Prozess soll am 4. Juni fortgesetzt werden.