Richter: Kein Fehler bei Polizei
Der Anruf kurz vor der tödlichen Auseinandersetzung habe sich für den Beamten angehört wie ein ganz normaler Ehestreit.
Nettetal/Krefeld. „Nach Presseberichterstattung könnte der Eindruck entstanden sein, die Polizei habe einen Hilferuf missachtet. Dieser Eindruck ist falsch“, sagte Richter Herbert Luczak am Mittwoch beim Prozess gegen Marc G. (41). Am ersten Prozesstag war bekannt geworden, dass das Opfer Sabine G. vor ihrem Tod die Polizei angerufen habe, weil sie mit ihrem fünfjährigen Sohn weg aus dem Hotel wollte, in dem die beiden mit dem Ehemann die Nacht verbringen sollten.
Der Anruf war bei der Leitstelle der Polizei in Viersen aufgelaufen (die WZ berichtete). „Aus den Bandaufnahmen ergibt sich nichts, das Anlass gegeben haben könnte, zu denken, dass da etwas passiert“, so Luczak weiter.
Es habe sich für den Beamten angehört wie ein ganz normaler Ehestreit. Die Frau habe mit weinerlicher Stimme gebeten, dass man sie und ihren Sohn abhole, weil sie selbst nicht mehr fahren dürfe, aber unbedingt weg wolle. Der Beamte habe sie gefragt, ob sie getrunken habe, was sie auch bejaht habe. Er habe ihr dann erklärt, dass es nicht in Ordnung sei, ein fünfjähriges Kind aus dem Schlaf zu reißen, nur weil die Eltern Krach haben. Das habe sie akzeptiert, nichts habe darauf hingedeutet, dass die Situation zwischen den Eheleuten eskalieren könnte.
Der Anruf des späteren Opfers erfolgte um 1.40 Uhr. Kurz nach 2 Uhr muss die Frau getötet worden sein. Polizisten waren gegen 2.30 Uhr am Tatort, nachdem sie von Familienangehörigen alarmiert worden waren. ahl