Rohrleitungsgesetz verfassungswidrig: Bayer - Kein Kommentar

Konzern hat weiterhin keine Planungssicherheit für die CO-Pipeline.

Foto: Horst Ossinger

Krefeld. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG für verfassungswidrig zu klären, wird zum aktuellen Zeitpunkt von dem Konzern nicht kommentiert. „Wir warten die schriftliche Begründung ab“, erklärte Jochen Klüner, Pressesprecher der zuständigen Bayer MaterialScience. Natürlich sei der Münsteraner Beschluss kein Wunschergebnis.

„Es gibt erneut keine Planungssicherheit“, so Klüner. Die zeitliche Verzögerung bedeute auch für die rund 1000 Mitarbeiter am Standort Uerdingen erneut Ungewissheit. Derzeit wird der Rohstoff Kohlenmonoxid (CO), der für die Makrolon- und Polycarbonat-Produktion benötigt wird, in Uerdingen durch Koksvergasung hergestellt. Da man dafür eine spezielle Koksart aus China brauche, sei dies sehr aufwendig. Zudem habe man keinei Ausweichmöglichkeit, wenn die Anlage ausfällt.