Partylärm Ruhestörungen in Krefeld sorgen für Ärger bei der Polizei
Mit zuletzt 75 Ruhestörungen an einem Wochenende hatte die Polizei in Krefeld zu tun. Bei den Beschwerden gibt es ein Problem.
Krefeld. Laute Musik, die aus den weit geöffneten Fenstern einer Wohnung schallt, eine Party in einer Garage, ein Fest im Garten — wegen 75 Ruhestörungen sind Polizeibeamte zuletzt an nur einem Wochenende ausgerückt. Gerade im Sommer ist das nicht neu.
Allerdings gibt es ein Problem bei den Beschwerden, die bei der Polizei eingegangen sind. Viele der genervten oder sogar schlaflosen Krefelder, die sich von ihren Nachbarn gestört fühlten, wählten für ihre Beschwerde die Notrufnummer 110. „Diese Nummer ist nur für Notfälle vorgesehen“, mahnt Katrin Wentker.
Deshalb bittet die Polizeipressesprecherin auch darum, dass die Betroffenen zunächst „selbst mit den Nachbarn sprechen, damit sie leiser sind“. Wenn das ohne Erfolg bleibt, sei zunächst der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt zuständig. Und erst wenn diese beiden Schritte nicht zum Ziel führten, also der KOD nicht erreichbar sei, könne die Polizei angerufen werden. Allerdings unter der zentralen Nummer der Polizeibehörde, der 02151/6340.
„Die Zahl der Ruhestörungen steigt, wenn es wärmer wird“, weiß Stadtpressesprecher Manuel Kölker. Konkrete Zahlen, wie oft der städtische Ordnungsdienst in den vergangenen Wochen wegen Ruhestörungen alarmiert wurde, lägen aktuell noch nicht vor.
Fährt der KOD wegen einer Ruhestörung raus und kann mit guten Worten nichts erreichen, sind die Mitarbeiter laut Kölker „auch berechtigt, bei Ordnungswidrigkeiten ein Verwarngeld zu erheben und haben auch sonst ordnungsrechtliche Befugnisse und können zum Beispiel Platzverweise aussprechen“. Im zweiten Fall wäre die Party für denjenigen dann zu Ende.
Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang ist: Was ist eigentlich eine Lärmbelästigung? „Davon wird gesprochen, wenn aufgrund eines oder mehrerer Geräusche eine Aktivität oder die Nachtruhe unterbrochen beziehungsweise behindert wird“, so Kölker. Dazu habe die Stadt eine Info-Broschüre herausgegeben, die auch auf der Homepage der Verwaltung zu finden ist (siehe Kasten). Darin wird beispielsweise zwischen Nachbarschaftslärm, Gaststättenlärm, Sport- und Freizeitlärm, Kinder-, Bau-, Verkehrs-, Industrie- und Gewerbelärm unterschieden wird. In allen Fällen sei der erste Ansprechpartner immer der Verursacher, heißt es auch in dem Flyer.
Für das Zusammenleben hat das Landes-Immissionsschutzgesetz in NRW grundsätzlich festgelegt, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass „schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können“. Eine wichtige Vorschrift ist hier der Schutz der Nachtruhe. Von 22 bis 6 Uhr sind „Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können“. Generelle Ausnahmen bietet das Gesetz nur für Erntearbeiten, Außengastronomien sowie den Betrieb besonderer Anlagen.