Sicherungsverwahrung für mehrere Krefelder aufgehoben

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Gewaltstraftäter wieder auf freiem Fuß. Sie werden von mehreren Polizeibeamten überwacht.

Krefeld. Gleich mehrere der etwa 80 Sexual- und Gewaltstraftäter aus Deutschland, die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf freien Fuß gesetzt werden müssen, sind Krefelder. Das hat Polizeipräsident Rainer Furth am Donnerstag auf Nachfrage erklärt. Er wollte nicht sagen, um wie viele Personen es sich genau handelt. Auch blieb unklar, wegen welcher Gewaltdelikte sie zunächst ihre Haftstrafe verbüßt haben. Die Sicherungsverwahrung war von Richtern angeordnet worden, weil die Täter weiterhin als gefährlich gelten.

"In Krefeld ist etwa ein halbes Dutzend Beamte mit der Aufgabe befasst", sagte Furth. Der Polizeichef wollte keine Aussagen darüber treffen, wie intensiv die Straftäter in Krefeld betreut werden müssten. Auch ließ er den Grad der Gefährlichkeit der Personen offen. Generell könne er sagen, so Furth, dass es die Kategorien A, B und C gebe, wobei die unter A geführten Straftäter als die gefährlicheren gelten. Über jeden sei eine Fallanalyse angefertigt worden. "Eine Prognose besteht für ein Jahr", so Furth.

Der Polizeipräsident setzt jetzt auf ein Gesetzgebungsverfahren von Bund und Land, "das die Polizei von der Aufgabe entlastet". Zwar könne seine Behörde die Maßnahmen leisten, aber nicht auf Dauer.

In Heinsberg-Randerath hat die Polizei diese Aufgabe seit mehr als einem Jahr als Daueraufgabe übernommen. Dort lebt ein 58-Jähriger, der drei Schülerinnen vergewaltigt und dafür 20 Jahre im Gefängnis gesessen hatte, für den eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aber vom Bundesgerichtshof abgelehnt wurde - obwohl er weiterhin als gefährlich eingestuft wurde. Doch dafür hätte bereits bei seiner Verurteilung die Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden müssen. Im Nachhinein ist dies nahezu unmöglich. Deshalb hat der Heinsberger Landrat eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung angeordnet.

Ob die auch in Krefeld - zumindest vorübergehend - erforderlich wird, ließ Rainer Furth offen. Die Gewerkschaft der Polizei beziffert die Kosten für die Überwachung eines weiterhin gefährlichen Entlassenen auf etwa 20 000 Euro. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) glaubt, dass eine ständige Polizei-Überwachung eines potenziellen Täters keine Grundlage in den Gesetzen habe und daher rechtlich höchst fragwürdig sei.