Silvester Feuerwehr gibt Tipps zu Feuerwerk

Krefeld · Wie sollten die Raketen und Böller aufbewahrt werden und was ist zu tun, sollte eine Rakete nicht zünden oder es doch mal brennen — dazu hat die Feuerwehr einige Hinweise für die WZ-Leser zusammengestellt.

Silvester-Böller können für schwere Verbrennungen sorgen.

Foto: dpa/Peter Steffen

Damit der anstehende Jahreswechsel für alle Krefelder und ihre Gäste einen angenehmen Verlauf nehmen kann, gibt die Feuerwehr vorab Tipps für die Sicherheit bei Silvesterpartys und den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Einige dieser Tipps sind auch wichtig für diejenigen, die selbst kein Feuerwerk abbrennen wollen. Beispielsweise sollte jeder vor Silvester seinen Balkon oder die Terrasse von brennbaren Gegenständen leer räumen. Außerdem sollten in der Silvesternacht alle Fenster und Balkontüren geschlossen sein.

Wer sich an der „Knallerei“ beteiligen möchte, sollte nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. „Schwarzmarkt-Ware“, die kein Prüfsiegel enthält, ist möglicherweise lebensgefährlich. Informationen zu geprüftem Feuerwerk gibt es im Internet unter www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-2018-geprueftes-feuerwerk.html.

Feuerwerk der Klasse II nur von Erwachsenen abfeuern lassen

Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks sollte man schon vor der Silvesternacht in Ruhe lesen und einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die Feuerwerkskörper sollten stets getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahrt werden. Beim „Knallen“ nie den gesamten Vorrat in einem Behältnis bereithalten. Tischfeuerwerk darf nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden und natürlich nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.

Feuerwerk der Klasse II darf nur von Erwachsenen und nur im Freien gezündet werden. Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, also an Silvester und Neujahr erlaubt. Raketen sollten nur aus Flaschen, die einen sicheren Stand haben, von der Straße oder freien Plätzen aus abgeschossen werden. Mit Feuerwerkskörpern nicht in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere zielen. Feuerwerk kann zu Verbrennungen und zu Gehörschäden führen.

Zur Schmerzbekämpfung bei Verbrennungen kann eine Kühlung mit Leitungswasser, dessen Temperatur bei etwa 20 Grad Celsius liegt, erfolgen. Dabei sind folgende Regeln, aufgestellt durch die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin, zu beachten:

• Eine durchgeführte Kühlung der verbrannten Areale dient der überbrückenden Schmerzbekämpfung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

• Die Kühlung soll nur bei Patienten erfolgen, die über deutliche Schmerzen im verbrannten Bereich klagen. Sie ist daher insbesondere bei bewusstlosen Patienten zu unterlassen.

• Eine anhaltende Kühlung mit Leitungswasser – etwa bei verzögertem Eintreffen des Rettungsdienstes – soll nur bei kleinflächigen Brandverletzungen erfolgen. Die anhaltende Kühlung großflächiger Brandverletzungen ist wegen der Gefahr der Auskühlung zu unterlassen.

• Bei Kindern ist die Gefahr der Auskühlung besonders groß. Hier soll eine Kühlung nur im Bereich der Extremitäten erfolgen.

Bei einem Knalltrauma direkt zum Arzt

Bei einem Knalltrauma hören Betroffene schlecht, ihre Ohren können sich verstopft anfühlen oder sie haben Schwindelgefühle und Pfeifen im Ohr. Eine frühe ärztliche Behandlung verbessert die Heilungschancen. In Einzelfällen kann auch das Trommelfell eingerissen sein.

Ebenso ist eine schnelle ärztliche Hilfe angeraten, wenn es zu Verletzungen der Augen kommt. Insbesondere Hornhautverletzungen durch Fremdkörper oder Rußeinsprengungen müssen augenärztlich versorgt werden.

Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, sollte man unbedingt liegen lassen und nach einiger Zeit mit Wasser übergießen. Sie können sonst noch viel später explodieren und vielleicht sogar spielende Kinder gefährden. Der kassenärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen.

Prüfen, ob bei Partys die Notausgänge geöffnet sind

Auch für Silvesterpartys hält die Feuerwehr einige Tipps bereit, damit das neue Jahr gut anfangen kann. Wenn man in einer Gesellschaft feiert, sollte man sich vorher davon überzeugen, dass Vorsorge für die Sicherheit getroffen wurde. Wo sind Notausgänge? Sind sie unverschlossen? Wegen der extremen Brandgefahr sollten keine Styropor-Flocken zur Dekoration verwendet sein. Gegebenenfalls sollte man den Veranstalter auf Sicherheitsmängel aufmerksam machen und Veranstaltungen besser verlassen, wenn sie unsicher sind.

Was sollte man tun, wenn es trotzdem brennt? Auch dafür hat die Feuerwehr Hinweise: Den Brandraum sollte man sofort verlassen und ins Freie gehen, denn schon der Rauch kann tödlich sein. Kinder, alte und pflegebedürftige Menschen sowie Tiere dabei mitnehmen und Nachbarn warnen. Die Türen hinter sich zu machen, aber nicht abschließen, und über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Falls zu Silvester das Telefonnetz überlastet ist, erreicht man die Feuerwehr auch über Polizei-Streifen, Busse und Straßenbahnen, Bahnhöfe, Taxis sowie jede Feuer- und Polizeiwache.