Gesetz In Krefelder Kneipen wird trotz Rauchverbots fleißig weiter geraucht

Krefeld · Seit mittlerweile zehn Jahren gibt es das Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten. Ein Streifzug durch Krefelds Wirtshäuser zeigt, nicht alle halten sich daran.

 In einzelnen Kneipen wird nach wie vor geraucht, erlaubt ist es aber nicht.

In einzelnen Kneipen wird nach wie vor geraucht, erlaubt ist es aber nicht.

Foto: Strücken, Lothar

Gegen 3 Uhr am Sonntagmorgen schließt der Wirt die Kneipentür. Nach Hause müssen die verbliebenen Gäste nun nicht. Im Gegenteil. Für die meisten hier beginnt nun der gemütliche Teil des Abends, denn zum frisch gezapften Bier stellt die Bedienung jetzt auch den Aschenbecher auf die Theke. Die Glimmstängel werden ausgepackt und für die Raucher kommt zusammen, was zusammen gehört: Alkohol, gute Gespräche — und eben die Zigarette. „Geschlossene Gesellschaft“, lautet der Vorwand, unter dem es einige Wirte ihren Gästen ermöglichen, in ihrer Stammkneipe zu rauchen.

Erlaubt ist das nicht. Auf Anfrage teilt die Stadt Krefeld mit, dass das Nichtraucherschutzgesetz „Umgehungsmöglichkeiten“, wie etwa Raucherlokale, geschlossene Gesellschaft oder Ähnliches, nicht vorsehe. Die Wirte gehen also ein hohes Risiko ein. Denn wer erwischt wird, muss zahlen. Und zwar nicht zu wenig. Die Stadt Krefeld spricht von einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro. „Mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro kann belegt werden, wer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern oder Kennzeichnungspflichten oder Hinweispflichten nicht erfüllt“, heißt es weiter.

Orte, für die ein Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Hierfür ist das Verbotszeichen „Rauchen verboten“ (...) zu verwenden, sagt Paragraf vier des Nichtraucherschutzgesetzes in der Fassung vom 1. Mai 2013. Seit diesem Datum herrscht in allen Kneipen und Gaststätten ein absolutes Rauchverbot. Fünf Jahre zuvor, am 1. Juli 2008, wurde es bereits eingeführt, ließ jedoch noch einige Ausnahmen zu. Wer heute darauf achtet, bemerkt an nahezu jeder Gaststättentür ein Schild, das auf das Verbot hinweist. Die Realität sieht manchmal anders aus.

Bei einem Streifzug durch die Krefelder Kneipenlandschaft war es in vier von sechs Kneipen möglich, zu unterschiedlicher Stunde zu rauchen. Wann es soweit ist, variiert. „Es kommt auf das Publikum an, ob wir hauptsächlich Stammgäste oder unbekannte Besucher haben“, sagt eine Thekenkraft und fügt mit einem Schmunzeln hinzu: „Und es kommt auf die Laune des Chefs an.“ In zwei Kneipen durfte bereits früh am Abend geraucht werden; in einer anderen erst dann, als die Stühle bereits hochgestellt waren und das Lokal offiziell als geschlossen galt. Einer der Inhaber beantwortet die Frage, warum er das Rauchen trotz Verbots erlaube, mit dem einfachen Satz: „Weil die Gäste es wollen.“

Das Rauchverbot, das nun seit mittlerweile zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen gilt, habe der ohnehin schon vom Aussterben bedrohten Kneipenwelt keinen Gefallen erwiesen, sind sich die befragten Wirte einig. Für viele gehöre die Zigarette nun einmal zu einem gelungenen Abend dazu. Gesundheit hin oder her. „Wenn die Leute abends ausgehen, dann wollen sie Spaß haben und denken nicht unbedingt daran, dass Rauchen ungesund ist“, sagt einer. Und die anderen Gäste würde es nicht stören. Die gesellten sich eher zu ihren rauchenden Bekannten auf den Bürgersteig, wenn drinnen noch oder gar nicht geraucht werden darf.

Der Großteil hält sich an das Verbot, glaubt man der Stadt Krefeld, die dazu sagt: „Der Vollzug des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen stellt für den Bereich der Stadt Krefeld keine nennenswerte Problematik dar.“ Die Gaststättenbetriebe würden diesbezüglich der allgemeinen Überwachung durch den Ermittlungs- und Vollzugsdienst des Fachbereiches Ordnung unterliegen. Darüber hinaus würden anlassbezogene Kontrollen durchgeführt werden. Die Zahl der entsprechenden Hinweise sei jedoch verschwindend gering. Wie oft das Ordnungsamt unterwegs ist, verrät die Stadt nicht. Sagt nur: „In den zurückliegenden Jahren wurden Ermahnungen und Verwarnungen ausgesprochen und in wenigen Einzelfällen Geldbußen festgesetzt.“ Um die bezahlen zu können, halten es einige Gaststättenbetreiber so, dass sie von ihren Gästen einen sogenannten Raucher-Euro kassieren. Dieses Geld wird zurückgelegt, für den Fall, dass doch mal das Ordnungsamt vorbeikommt.

Wie oft das vorkommt, dazu wollen sich die besuchten Kneipiers nicht äußern, ebenso wenig dazu, ob sie schon mal kontrolliert worden sind. Ob die Ordnungshüter bloß oft zur falschen Zeit am falschen Ort sind oder ob sie ab und zu auch mal ein Auge zudrücken, das wissen wohl nur sie selbst. Die Wirte, die bisher verschont geblieben sind, wird es freuen — und ihre rauchenden Gäste auch.