Insgesamt ahndeten die Beamten vier Ordnungswidrigkeiten und erhoben 111 Verwarnungsgelder. Verwarnt wurden etwa Fußgänger, die bei Rot über die Ampel gingen, sowie Fahrradfahrer, die Vorfahrtregeln missachteten.
Zudem stellten die Beamten einen Elternbrief aus. Damit informiert die Polizei Eltern beispielsweise über technische Mängel am Fahrrad oder über das Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr.