SPD wirft Sparkasse Diskriminierung vor

Integrationsausschuss diskutierte über Regeln für Kontoeröffnung.

Krefeld. Asylsuchenden mit Duldungsstatus versagt die Sparkasse in der Regel die Einrichtung eines Girokontos. Christoph Aretz (SPD) sieht das als „Diskriminierungstatbestand“. Auf Antrag der Grünen diskutierte der Integrationsausschuss darüber.

Siegfried Thomassen und Marc Stränger von der Sparkasse verwiesen darauf, dass den Geldinstituten wegen der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) enge Grenzen bei der Kontoeröffnung gesetzt seien. Erlaubt sei dies nur bei Vorlage einer endgültigen Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Ausweis.

Angelika Kleinschmidt vom Flüchtlingsrat nannte Beispiele aus anderen Städten, in denen das Gesetz flexibler ausgelegt werde. „Die negativen Folgen betreffen Menschen, die seit teilweise bis zu 30 Jahren mit dem Duldungsstatus hier leben.“ Unter anderem habe das hohe Überweisungsgebühren von bis zu sieben Euro pro Geldbewegung zur Folge. Wolfram Gottschalk bestätigte, dass dem Sozialamt so Kosten von jährlich rund 7500 Euro entstehen.

In Absprache mit Oberbürgermeister Gregor Kathstede, der im Verwaltungsrat der Sparkasse sitzt, wird es demnächst ein Gespräch zwischen dem Geldinstitut und der Ausländerbehörde geben. Es soll geklärt werden, wie die vorläufigen Ausweise der Betroffenen so gestaltet werden können, dass die mit den Vorgaben des Gesetzes in Einklang zu bringen sind.

SPD-Sprecher Hans Butzen lobte die Personalaufstockung der Ausländerbehörde, der jedoch weitere Schritte folgen müssten. Ausschussvorsitzender Christoph Bönders (Grüne) kritisierte, dass der Telefondienst mit einem Besetztzeichen vorgaukele, der Anschluss sei besetzt. Er habe etwa 30 Mal vergeblich angerufen und verlange Konsequenzen. Ordnungsamtsleiter Georg Lieser sicherte diese zu.