Krefeld Stadt Krefeld verzichtet auf Geldstrafe für Parteien

FDP, Linke und Grüne hatten trotz Selbstverpflichtung im Rat bei der Bundestagswahl bewusst zu früh plakatiert.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Ob Krefeld schneller wieder zum Schilderwald wird als erwartet? Angesichts rot-schwarzer Abgrenzungsfolklore als Vorbereitung einer großen Koalition — unseretwegen auch Kooperation — im Bund ist das höchst unwahrscheinlich. Dabei wäre es spannend gewesen zu beobachten, ob alle Parteien nach der jüngsten Krefelder Schilda-Posse um zu frühe Plakatierung diesmal fair spielen wollen. Bei der Landtagswahl waren es SPD und CDU, im September dann Linke, Grüne und FDP. Zu früh geklebt im Wetteifer um die besten Laternen. Aus dem angedrohten Ordnungsgeld wird nichts. Die Verwaltung hebt einmal mehr den Zeigefinger.

Claus Preuss von Die Partei ist diese Antwort am Ende lieber als gar keine. Er hatte von Dezernent Linne wissen wollen, wie sich Grüne, FDP und Linke nach ihrem bewussten Regelverstoß denn erklärt hätten und ob die Verwaltung ihre Drohung wahr mache. Einzelheiten zu den Rechtfertigungen der Parteien gibt es freilich nicht, dafür eine wortreiche Erklärung der Verwaltung. Zusammengefasst: „Du, Du, Du, das ist die letzte Warnung.“ Und damit die ganze Sanktion der Frühkleber.

Das ist nach dem Vorspiel vom Sommer zumindest bemerkenswert. Die Partei hatte nach der Landtagswahl im Rat den Antrag gestellt, zu frühe Plakatierung in jedem Fall mit einem saftigen Ordnungsgeld zu ahnden. Die Idee scheiterte nicht zuletzt am Veto der beiden großen Parteien, auch OB Meyer plädierte für eine Selbstverpflichtung der Politik, sich zu bessern. Wie gut das funktioniert, war dann bereits am 11. August zu beobachten, als FDP, Linke und Grüne die Frist brachen. Letztere, die wie Die Linke noch im Juli den Bußgeld-Antrag von Die Partei unterstützt hatten, argumentierten in erster Reaktion wie folgt: Wenn der Rat sich nicht für Bußgeld-Sanktionen entscheide, könne man ja auf Fristen auch pfeifen.

Die Stadtverwaltung gab sich angesäuert und genervt und drohte: Sollte Grünen, Linken und FDP nicht eine gute Erklärung für den Regelbruch einfallen, könnten Bußgelder bis zu 1000 Euro fällig werden.

Umso verwunderter nimmt Claus Preuss jetzt die Antwort zur Kenntnis. Dezernent Martin Linne schreibt: „Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die späte Rückmeldung auf Ihre ursprünglich bereits am 4. September 2017 gestellte Anfrage entschuldigen.“ Von dem vorzeitigen Plakatieren der Parteien Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke habe die Verwaltung aus der WZ erfahren. „Mit Schreiben vom 16. August 2017 sind die betreffenden Parteien um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten worden. Aus den Einlassungen konnten jedoch ohne weitere aufwändige Recherchen keine persönlich haftenden Personen festgestellt werden.“

Daher habe man die Parteien erneut deutlich auf die Verstöße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW hingewiesen und aufgefordert, bei künftigen Wahlen die Auflagen der Sondernutzungsgenehmigungen einzuhalten, um die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden. „Bei Nichteinhalten der Auflagen könnte ansonsten der Vorwurf eines vorsätzlichen Verstoßes im Raume stehen, der gegebenenfalls mit einer erhöhten Geldbuße geahndet werden kann.“ Die Vorsitzenden der Parteien trügen die Verantwortung für die Einhaltung der Auflagen.

Mal sehen, wer sich 2019 bei den Europawahlen daran noch erinnert.