Fischeln: Gestapo schickte Karl Henning nach Buchenwald

Ein Stolperstein erinnert auch an die Zeugen Jehovas. Die Glaubensgemeinschaft war Opfer der Verbrechen des Nazi-Regimes.

Foto: Andreas Bischof

Fischeln. 61 Stolpersteine erinnern in Krefeld an Opfer des verbrecherischen Nazi-Regimes. In erster Linie werden auf ihnen jüdische Mitbürger gewürdigt. 1941 begann in Deutschland und später in Europa die Deportation in die Konzentrationslager, in den Holocaust. Aber auch Christen, Sozialdemokraten, Kommunisten, Sinti und Roma, Homosexuelle, Behinderte, Kriminelle und Zeugen Jehovas gehörten zu den Opfern. Die WZ erinnert in einer Serie daran.

Ein Stein an der Oberbruchstraße 49 gedenkt Karl Hennings (Jahrgang 1909), einem Zeugen Jehovas. Die Glaubensgemeinschaft war die erste Religionsgemeinschaft, die durch die Nationalsozialisten verboten und verfolgt wurde. Jehovas Zeugen wurden aufgrund der Verweigerung des Hitlergrußes und des Kriegsdienstes als staatsfeindlich betrachtet.

1933, zu Beginn der Machtergreifung Hitlers, gab es in Deutschland ungefähr 25 000 bis 30 000 Zeugen Jehovas. In den folgenden zwölf Jahren bis 1945 wurden 11 300 deutsche und ausländische Zeugen Jehovas inhaftiert. 2000 Personen davon kamen in Konzentrationslager. Rund 1500 Verfolgungsopfer überlebten das nicht, wurden ermordet oder hingerichtet. Unter diesen Toten sind auch die 270 als Kriegsdienstverweigerer exekutierten Zeugen Jehovas. Wie viele Opfer es in Krefeld gab, ist nicht bekannt.

Karl Henning machte eine Lehre als Schlosser bei den Büttner-Werken, bis er wegen Arbeitsmangels entlassen wurde. Er war längere Zeit arbeitslos und auf wechselnde Jobs angewiesen. 1932/1933 begannen er und seine Mutter sich für die Zeugen Jehovas zu interessieren. Sie intensivierten einen Kontakt und betrachteten sich bald als Angehörige der Glaubensgemeinschaft. Das fiel genau in die Zeit, als die Zeugen Jehovas vom nationalsozialistischen Regime verboten wurden.

Im Juli 1936 wurde Karl Henning erstmals festgenommen und am 24. August zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Ein neuer Prozess fand am 26. August 1937 vor dem Sondergericht in Düsseldorf statt. Diesmal wurde er zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis in der Vollzugsanstalt Wuppertal-Elberfeld verurteilt.

Karl Henning erklärte einem Vernehmungsbeamten: „Ich glaube weiterhin an die Bibel, jedoch würde ich nichts unternehmen, was irgendwie zum Schaden eines Mitmenschen sein könnte. Wenn ich Soldat werden würde, so würde ich der Pflicht genügen, würde jedoch nicht im Kriegsfall zur Waffe greifen.“ Die Gestapo Krefeld beantragte am 20. September 1938 die „Schutzhaft“.

In dem Begleitschreiben an die Kommandantur des staatlichen KZ Buchenwald vom 8. November 1938 wurde die dortige Verwaltung von der Krefelder Gestapo auf den Neuzugang mit der Auflistung seiner bisherigen Strafen eingestimmt. Als Prognose führten die Beamten aus: Eine längere Unterbringung im Lager sei eine Notwendigkeit, „die vielleicht geeignet ist, ihn von seinen staatsfeindlichen Ideen zu heilen“. Lagerkommandant Karl Otto Koch schickte am 27. Dezember 1938, also nur sieben Wochen später, ein Telegramm an die Dienststelle der Gestapo in Düsseldorf: „H. ist am 27.12.38 um 0.05 Uhr an Lungenödem verstorben.“ Frau Henning wurde von dem Krefelder Gestapo-Beamten Schommer noch am gleichen Tag vom Tod ihres Stiefsohnes benachrichtigt. Karl Henning wurde nur 29 Jahre alt.